Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

  
  
Betrag 
— . für 
—1 Einnahmec. 1. April 
56 r*e 
Mark 
II. Finanzministerium. 
4. Direkte Steuern. 
1. JGrundsteuer . . . . .. .. ..... . .. .... ......... .... .. . . .. 40 155 000 
2. JGebäudesteuer .. . ... . . . ... .. . . .. .. . . . .. . . .. . . . . . . ... 27 000 000 
3. Klassifizirte Einkommensteeer 31 613.000 
4. Klassensteerrrr . . . .. . ... 41 441 000 
5. Gewerbesteueeerr . . . .. 18 764 000 
6.Eisenbahnabgbe . . .. 2 016 000 
7. Direkte Steuern in den Hohenzollernschen Landen. 265 500 
8. Fortschreibungsgebihrtern 92 500 
9. Strafbeträge und sonstige Einnahmen 168 000 
Summe Kapitel 4.4 161 515 000 
5. Indirekte Steuern. 
A. Reichssteuern. 
1.Zöllc.....·..................... 106 762 800 Mark. 
Davon sind andie Reichskasse 
abzufühten 100 996 000 
Bleiben als Vergütung für Erhebungs= und 
Verwaltungskosten 5 766 800 
2. Rübenzuckersteer 50 450 980 Mark. 
Davon gehen ab: Mark 
-P Bonifikationen 12 299 710 
b) Ablieferung an bie 
Reichskasse . ... . . . . 36 133 230 
48432 912 
Bleiben wie zu 1 2 018 040 
3. Salzsteererr 21 377 200 Mark. 
Davon sind an die Reichskasse 
abzufühtrten 240 000 
23#3 wie zu 1. 137 110 
  
  
zu übertragen 
  
7921 950
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.