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B.
Uebenprotokoll
zum
Staatsvertrage vom 27. September 1876 über die Aenderung der
Hoheitsgrenze zwischen dem Königreich Preußen und dem Grohherzog-
thum Oldenburg an der kleinen Hase unterhalb Quakenbrück.
Geschehen zu Quakenbrück am 27. September 1876.
Bei der am heutigen Tage arsolzten Unterzeichnung des vorbemerkten Staats-
vertrages sind noch folgende Verabredungen, welche mit dem Vertrage gleiche
Kraft haben und mit dem Vertrage selbst in Wirksamkeit treten, getroffen.
S. 1.
Zu F. 1. Als Bestick ist in Uebereinstimmung mit den Verhandlungen
wegen Revision des Gr. Arkenstädter Vertrages festgestellt:
a) für die kleine Hase
Bodentiefe (in B auf den Pegel am Essener Kanal, dessen Null-
punkt 4,824 Meter unter der Oberkante des Fachbaumes des
Quakenbrücker Ueberfalls liegt) von der kleinen Mühle bis zum
Stumborger Bach + 2)/1 Meter bis 1/7 Meter,
Bodenbreite 80 Meter,
Dossirungsanlage 1½ fach;
b) für den Hengelager Graben
Bodentiefe — 2/1 Meter
Bodenbreite 10 Meter,
Dossirungsanlage 1½X ach.
Nach dem Vertrage vom 13. Mai 1875 hat der Magistrat zu Quakenbrück
die Verpflichtung zur Ausführung der Begradigung der kleinen Hase innerhalb
9 Monate, mach erfolgter höherer Genehmigung die Oldenburgische Eisenbahn-
verwaltung die Verpflichtung zur Ausführung der Einleitung des Hengelager
Grabens in das neue Hasebett übernommen.
G. 2.
Zu §. 2. Nachdem durch den §. 2 des Staatsvertrages vom heutigen Tage
die Angehörigkeit der beiden Bullenwiesen zum Großherzogthum Oldenburg an-
r. 8725—8726.