Metadaten : Lehrbuch der bayerischen Geschichte.

374  Bayern  unter  Koͤnig  Max  J  Joseph.

so  verbunden,  daß  die  letztere  dasjenige,  was  fie  an  jene  in  den
ersten  15  Jahren  vorschießen  würde,  in  den  nächsten  15  Jahren
wieder  zurückerhalten  sollte.  Die  Folge  der  Zeit,  und  ein  glücklich
  erhaltener  Weltfriede  hat  die  Maßregel,  die  man  anfangs
für  sehr  bedenklich  hielt,  als  zweckmäßig  und  wohlthätig  gerechtfertiget.


I  Aaf  keinem  der  drei  Landtage  ließen  es  die  beiden  Kammern,
besonders  jene  der  Abgeordneten,  an  den  mannigfaltigsten  Anträgen,
  Wünschen,  Beschwerden  u.  s.  f.  fehlen.  —  Keine  gegründete
Beschwerde  ließ  die  Regierung  unabgestellt,  keinen  wahrhaft  nützlichen
  Antrag  unberücksichtiget.

Neben  dem,  was  König  Maximilian  I  für  das  allgemeine
  Beste  gethan  hat,  verdient  noch  das  hervorgehoben  zu
werden,  was  er  öffentlich  und  geheim  Einzelnen  aus  allen
Ständen  Gutes  erwiesen,  namentlich  in  den  Theuerungsjahren
1816  und  1817,  wo  selbst  das  getreidereiche  Bayern  Mangel  litt.
Magx  ließ  alle  Vorrathshäuser  des  ganzen  Landes  öffnen,  Getreide
  vom  Ausland  kommen  und  namhafte  Geldsummen  zur
Vertheilung  bringen.  Sein  Schwiegersohn,  Eugen  Beauharnais,
  der  (am  15.  November  1817)  den  Titel  „Herzog  von
Leuchtenberg“  und  das  Fürstenthum  Eichstädt  mit  dem  ersten
Rang  unter  den  Fürsten  des  Königreichs  erhalten  hatte  7),  trug
zur  Linderung  der  Noth  wesentlich  bei,  indem  er  in  München
seinen  Palast  (nunmehr  Eigenthum  des  Prinzen  Luitpold)  aufführen
  ließ  und  so  der  arbeitenden  Volksklasse  Verdienst  verschaffte.
  Der  16.  Februar  des  Jahres  1824,  an  welchem  König
Max  I  das  Jubelfest  seiner  fünfundzwanzigjährigen  Regierung
beging,  gab  den  Landeskindern  willkommene  Gelegenheit,  ihrer
Liebe  zu  dem  Herrscher,  ihrer  Dankbarkeit  gegen  den  unermüdlichen
  Wohlthäter  einen  Ausdruck  zu  geben.  Ganz  Bayern  nahm
an  dem  Jubelfeste  Theil  und  viele  Städte  und  Landgemeinden
suchten  das  Andenken  an  den  schönen  Tag  durch  fromme  Stiftungen,
  durch  Bauten  oder  durch  irgend  ein  anderes  Denkmal  zu
verewigen.  Die  Hauptstadt  München  beging  diesen  Jubeltag

*)  Etliche  Tage  später,  am  10.  Dezember  1817,  erhielt  der  Herzog
Wilhelm  von  Bischweiler  zu  Gelnhausen  für  sich  und  seine  Nachkommen
den  Titel  „Königliche  Hoheit“  statt  des  früheren  „Herzogliche  Durchlaucht"
  (erneuert  am  11.  März  1845).