374 Bayern unter Koͤnig Max J Joseph.
so verbunden, daß die letztere dasjenige, was fie an jene in den
ersten 15 Jahren vorschießen würde, in den nächsten 15 Jahren
wieder zurückerhalten sollte. Die Folge der Zeit, und ein glücklich
erhaltener Weltfriede hat die Maßregel, die man anfangs
für sehr bedenklich hielt, als zweckmäßig und wohlthätig gerechtfertiget.
I Aaf keinem der drei Landtage ließen es die beiden Kammern,
besonders jene der Abgeordneten, an den mannigfaltigsten Anträgen,
Wünschen, Beschwerden u. s. f. fehlen. — Keine gegründete
Beschwerde ließ die Regierung unabgestellt, keinen wahrhaft nützlichen
Antrag unberücksichtiget.
Neben dem, was König Maximilian I für das allgemeine
Beste gethan hat, verdient noch das hervorgehoben zu
werden, was er öffentlich und geheim Einzelnen aus allen
Ständen Gutes erwiesen, namentlich in den Theuerungsjahren
1816 und 1817, wo selbst das getreidereiche Bayern Mangel litt.
Magx ließ alle Vorrathshäuser des ganzen Landes öffnen, Getreide
vom Ausland kommen und namhafte Geldsummen zur
Vertheilung bringen. Sein Schwiegersohn, Eugen Beauharnais,
der (am 15. November 1817) den Titel „Herzog von
Leuchtenberg“ und das Fürstenthum Eichstädt mit dem ersten
Rang unter den Fürsten des Königreichs erhalten hatte 7), trug
zur Linderung der Noth wesentlich bei, indem er in München
seinen Palast (nunmehr Eigenthum des Prinzen Luitpold) aufführen
ließ und so der arbeitenden Volksklasse Verdienst verschaffte.
Der 16. Februar des Jahres 1824, an welchem König
Max I das Jubelfest seiner fünfundzwanzigjährigen Regierung
beging, gab den Landeskindern willkommene Gelegenheit, ihrer
Liebe zu dem Herrscher, ihrer Dankbarkeit gegen den unermüdlichen
Wohlthäter einen Ausdruck zu geben. Ganz Bayern nahm
an dem Jubelfeste Theil und viele Städte und Landgemeinden
suchten das Andenken an den schönen Tag durch fromme Stiftungen,
durch Bauten oder durch irgend ein anderes Denkmal zu
verewigen. Die Hauptstadt München beging diesen Jubeltag
*) Etliche Tage später, am 10. Dezember 1817, erhielt der Herzog
Wilhelm von Bischweiler zu Gelnhausen für sich und seine Nachkommen
den Titel „Königliche Hoheit“ statt des früheren „Herzogliche Durchlaucht"
(erneuert am 11. März 1845).