Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

— 49 — 
  
  
  
Betrag 
. für 
— Einnahmee. 1. April 
8 1881/82 
Mark 
A. Einzelne Einnahmezweige. 
I. Ministerium für Landwirthschaft, 
Domänen und Forsten. 
J. Domänen. 
1.E Grundherrliche Hebungen und Hebungen von veräußer- 
ten Domänenobjekeon . . .. . . .. 2 248 414 
2.CDomänen-Amortisationsrenen .. 6 315 060 
3. Ertrag von Domänenvorwerkken 13 074 541 
4. Ertrag von anderen Domänengrundstücken, Mühlen und 
Fischeren . . . . . .. 4905 076 
5. Ertrag von Mineralbrunnen und Badeanstalten 1 935 000 
6. Aus der Nutzung des Bernsteinreglls ... 550 000 
7. Zinsen von Aktivkapitallen . . .. ... 22 650 
8. Festungsrevenien . .. 82 346 
9.Sonstige vermischte Einnahhen 200 753 
Summe Kapitel 1 29 333 840 
2. Forsten. 
1. Für Fel .......................................... 44 346 400 
2. Für Nebennutungen . .. . .. 4161000 
3. JAus der Jagd .. . . ..... ... .. . . .. . . . .. . . . .. . . .. . . .. 341714 
410. Von Nebenbetriebsanstalten .. . . . . . ... . . . .. . . .. . . ... 1212334 
11. Verschiedene andere Einnahhmen 419 452 
12-13.| Von den Forstakademien zu Eberswalde und Münden 19 100 
Summe Kapitel 2 50 500 000 
Summe Kapitel 1 und 2 79 833 840 
Davon geht ab: 
die dem Kronfideikommißfonds durch das Gesetz vom 
17. Januar 1820 auf die Einkünfte der Domänen 
und Forsten angewiesene Rente von 2 500 000 Tha- 
lern, einschließlich 548 240 Thaler Gold .. . . .. . . ... 7719 296 
Bleiben 72 114544 
3. Erlös aus Ablösungen von Domänen-Ge- 
fällen und aus dem Verkaufe von Do- 
mänen= und Forstgrundstücken . . 3 300 000 
Summe Kapitel 3 für sich. 
Summe I.. 75 44 544 
  
Nr. 876) 
  
 
	        
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