Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

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Betrag
.  für
—  Einnahmee.  1.  April
8  1881/82
Mark
A.  Einzelne  Einnahmezweige.
I.  Ministerium  für  Landwirthschaft,
Domänen  und  Forsten.
J.  Domänen.
1.E  Grundherrliche  Hebungen  und  Hebungen  von  veräußerten
  Domänenobjekeon  .  .  ..  .  .  ..  2  248  414
2.CDomänen-Amortisationsrenen  ..  6  315  060
3.  Ertrag  von  Domänenvorwerkken  13  074  541
4.  Ertrag  von  anderen  Domänengrundstücken,  Mühlen  und
Fischeren  .  .  .  .  .  ..  4905  076
5.  Ertrag  von  Mineralbrunnen  und  Badeanstalten  1  935  000
6.  Aus  der  Nutzung  des  Bernsteinreglls  ...  550  000
7.  Zinsen  von  Aktivkapitallen  .  .  ..  ...  22  650
8.  Festungsrevenien  .  ..  82  346
9.Sonstige  vermischte  Einnahhen  200  753
Summe  Kapitel  1  29  333  840
2.  Forsten.
1.  Für  Fel  ..........................................  44  346  400
2.  Für  Nebennutungen  .  ..  .  ..  4161000
3.  JAus  der  Jagd  ..  .  .  .....  ...  ..  .  .  ..  .  .  .  ..  .  .  .  ..  .  .  ..  .  .  ..  341714
410.  Von  Nebenbetriebsanstalten  ..  .  .  .  .  .  ...  .  .  .  ..  .  .  ..  .  .  ...  1212334
11.  Verschiedene  andere  Einnahhmen  419  452
12-13.|  Von  den  Forstakademien  zu  Eberswalde  und  Münden  19  100
Summe  Kapitel  2  50  500  000
Summe  Kapitel  1  und  2  79  833  840
Davon  geht  ab:
die  dem  Kronfideikommißfonds  durch  das  Gesetz  vom
17.  Januar  1820  auf  die  Einkünfte  der  Domänen
und  Forsten  angewiesene  Rente  von  2  500  000  Thalern,
  einschließlich  548  240  Thaler  Gold  ..  .  .  ..  .  .  ...  7719  296
Bleiben  72  114544
3.  Erlös  aus  Ablösungen  von  Domänen-Gefällen
  und  aus  dem  Verkaufe  von  Domänen=
  und  Forstgrundstücken  .  .  3  300  000
Summe  Kapitel  3  für  sich.
Summe  I..  75  44  544

 

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