Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1883. (74)

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bringung der Parochial= und beziehentlich Schullasten entstandenen Differenzen 
und zur Regulirung dieser Verhältnisse ist durch die von den beiderseitigen 
Hohen Staatsregierungen dazu beauftragten Kommissarien“ u. s. w. 
und mit den Worten schließt: 
„„Beiderseitige Kommissare haben vorstehenden Rezeß in zwei gleichlautenden 
Ausfertigungen eigenhändig unterzeichnet. 
Magdeburg und Dresden, den 2. Mai 1882. 
Karl Eduard Nitze, Konsistorialrath und Justitiar. 
Kurt Damm Paul v. Seydewitz, Geheimer Regierungsrath.“ 
Zur Urkunde dessen ist die gegenwärtige Ministerial-Erklärung ausgefertigt 
worden, um gegen eine entsprechende Erklärung des Königlich Sächsischen 
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt zu werden. 
Berlin, den 25. März 1883. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenbeiten. 
In Vertretung: 
Gr. v. Hatfeldt. 
Vorstehende Eeilzrung wird ) nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung des 
Königlich Sächsischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 6. April 
d. J. ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 21. April 1883. 
Der Minister der auswärtigen Der Minister der geistlichen, Unterrichts- 
Angelegenheiten. und Medizinal-Angelegenbeiten. 
Im Auftrage: Im Auftrage: 
v. Bojanowski. Barckhausen. 
Redigirt im Burcau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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