Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

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B. In Abänderung Meines Erlasses vom 15. März 1880 (Gesetz- 
Samml. S. 224), daß die Linie Erfurt beziehungsweise Plaue-Suhl- 
Grimmenthal—Ritschenhausen mit ihrer bereits dem Betriebe übergebenen 
Theilstrecke Suhl— Grimmenthal vom 1. April d. J. ab, und mit den 
zur Zeit noch im Bau befindlichen Reststrecken Plaue — Suhl und 
Grimmenthal —Ritschenhausen nach Betriebseröffnung der letzteren aus 
dem Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg ausgeschieden und 
mit dem Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Erfurt vereinigt wird. 
Die hiernach zu errichtenden Behörden sollen in Angelegenheiten der ihnen 
übertragenen Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen Be- 
hörde haben. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 24. Januar 1884. 
Wilhelm. 
Maybach. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Redigirt im Bureau des Staateministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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