Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

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Uebertrag. . .. 6435 000 Mark, 
die 4 prozentigen Prioritäts-Obligationen der 
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, Emission von 
1874, im Betrage .. . . . ... .. . . . . . . . ... 226200 
die 4 prozentigen Prioritäts-Obligationen der 
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, Emission von 
1879, im Betrage dn . . .. . ... 13526200 
bie 4 prozentigen Prioritäts-Obligationen der 
Oberschlesi sschen Eisenbahngesellschaft, Emission von 
1880, im Betrage von. .... .. ..... . . . . . . . .. 249200 
die 44 prozentigen Prioritäts-Obligationen der Breslau- 
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft Litt.D 
im Betrage dnynyyyyoyaNa . .. 13 800 
die 44 prozentigen Prioritäts-Obligationen der 
Breslau- Schwednit- Freiburger Eisenbahngesellschaft 
Litt. E im Betrage von .... ..... . .. . . . . . . .. 51600 
die 44 prozentigen Prioritäts-Obligationen der 
Breslau-Schweddnitz- Freiburger Eisenbahngesellschaft 
Litt. F im Betrage von ........ . . . . . . . . . . .. 147000 
die 44# prozentigen Prioritäts-Obligationen der 
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft 
Litt. C im Betrage dno .. . . . . . . . .. 94 800 
die 4 prozentigen Prioritäts-Obligationen der 
Breslau-Schweidnitz- Freiburger Eisenbahngesellschaft 
Litt. II im Betrage do . . . .. 16 200 
die 5prozentigen Prioritäts-Obligationen der 
Breslau-SchweidnitzFreiburger Eisenbahngesellschaft, 
d 
– 
Emission von 1879, im Betrage 0. 2 625 600 
e) die 44 prozentigen Prioritäts-Obligationen der Rechte- 
Oder-Ufer- Eisenbahngesellschaft im Betrage vo 483 200 
zusammen. 23 868 800 Mark 
sind zu vernichten und 
an deren *“ sowie für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im 
§. 1 N 
desgleichen zur Deckung der für die im §. 1 unter Nr. I Worgeschene 
Betheiligung, sowie für die im §. 1 unter Nr. III, IV, V, VI und 
VII vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen erforderlichen 
Mittel von zusammen höchstens 52 589 700 Mark 
Staatsschuldverschreibungen zu verausgaben. 
(. 8983.)
	        
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