Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

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Serie 
rn Rentenkupon 
für die 
Aktie / er Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. 
Mark (in Buchstaben .) hat Inhaber dieses 
Kupons vom 2. Jannaur ab aus der Kasse zu Berlin zu 
erheben, sofern nicht inzwischen die Auflösung der Gesellschaft *Pnz 8 des von 
der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft unter den muit dem 
Preußischen Staate abgeschlossenen Vertrages (Gesetz- Samml. àebà. S. ) 
erfolgt sein sollte. 
Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier 
Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur Zahlung präsentirt wird. 
den ten 18— 
(Trockenstempel.) (Facsimile.) 
Talon 
zu der 
Aktie der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt im Jahre . gegen Einlieferung 
desselben die zu der vorbezeichneten Aktie auszufertigende te Serie der Renten- 
kupons bis K.eeinschließlich, sofern. nicht von dem In- 
haber der Mie bei der unterzeichneten Behörde rechtzeitig Widerspruch erhoben 
wird, in welchem Falle die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber der 
Akie erfolgt. 
den ten . 18.....- 
Trockener Stempel.) (Unterschrift in Facsimile.)
	        
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