Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1884. (75)

XXXII 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1884. 
  
Datum Ausgegeben 
bes 
Gesetzes 2c. 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Fr. 
bes 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1884. 
3. Oktbr. 
  
1884. 
21. Novbr. 
24. Dezbr. 
28. Novbr. 
24. Dezbr. 
  
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent. 
eignungsrechts, sowie des Rechts zur Er. 
hebung des tarifmäßigen Chausseegeldes an den 
Kreis Neustadt in Oberschlesien bezüglich des 
Baues einer Chaussee von Ober. Glogau bis 
zur Kreisgrenze in der Richtung auf Thomnitz. 
Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zins- 
fußes des noch nicht begebenen Theils derjenigen 
Anleihescheine, zu deren Verausgabung der 
Kreis Kröben durch das Allerhöchste Privile- 
gium vom 2. Juli 1880 ermächtigt worden 
ist, von vier und einhalb auf vier Prozent. 
Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zins- 
fußes der von dem Verbande zur Reguli. 
rung der Notte auf Grund der Allerhöchsten 
Privilegien vom 29. Dezember 1856 und 
21. Januar 1880 ausgegebenen Obligationen 
von vier und einhalb auf vier Prozent. 
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber 
lautender Stadt= Anleihescheine der Stadt Pase- 
walk zum Betrage von 143 000 Mark Reichs- 
währung. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts 
zur Chausseegelderhebung an den Kreis 
Graudenz für die von demselben erbaute 
Kreischaussee vom Bahnhofe Melno der Eisen- 
bahn Laskowitz= Jablonowo nach der Rehden. 
Graudenzer Chaussee unweit der Stadt Rehden. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts 
zur Chausseegelderhebung an die Stadt- 
gemeinde Krotoschin für die von derselben 
zu bauende Chaussee von Krotoschin nach 
Sulmierzyce. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts zur Erwerbung eines zur 
Erweiterung des Garnison-Exerzierplatzes bei 
Spandau erforderlichen Grundstücks für den 
Militärfiskus. 
  
30. 
30. 
33. 
1. 
33. 
  
  
350. 
Nr. 2. 
350. 
Nr. 3. 
348. 
Nr. 10. 
348. 
Nr. 11. 
358. 
Nr. 5. 
352. 
Nr. 3. 
358. 
Nr. 6.
	        
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