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für 1. April 1884/85
Abgang
Betrag Darunter
für 1. April künftig
1884/85 wegfallend
Mark Mark
Bemerkungen.
Ges. Samml. 1884. (Nr. 9001.)
An Stelle des im Etat der Eisenbahnverwaltung für 1. April 1884/85 am Schlusse
der danernden Ausgaben enthaltenen Vermerks tritt folgender
Vermerk.
Die Einnahmen betragen 575977 310)00 Mark.
Die dauernden Ausgaben dagegen . .. 102 127 155,00
Es ergiebt sich also im Ordinarium ein Ueberschuß von 173 850 185/00 Mark,
worauf zunächst zur Verzinsung der wifenbahnkopitalschahn
255 .550,23 Mark
und zur Deckung von Staatsausgaben
des Jahres 188485 2200 000000
zusammen . . . . 136 455 550,23 -
in Rechnung zu stellen sind.
Bleiben.:. 37 39.1 634,77 Mark.
Der verbleibende Ueberschuß, von welchem 25 600 332,34 Mark anschlagsmäßig
dem Betrage von Prozent der für den I. April 1880 festgesetzten Staatseisenbahn=
Kapitalschuld und der Zuwüchse derselben bis Ende März 1885 entsprechen, ist zur
Tilgung der Eisenbahnkapitalschuld zu verwenden und von derselben abzuschreiben.
Ergiebt sich rechnungsmäßig ein höherer Ueberschuß, so ist der über & Prozent
der Eisenbahnkapitalschuld hinausgehende Theil des Ueberschusses insoweit ebenfalls
zur Tilgung und Abschreibung zu verwenden, als er mit dem 4 Prozent der Eisen.
bahnkapitalschuld entsprechenden Theile des Ueberschusses den anschlagsmäßigen
Betrag von 37 394 634,77 Mark nicht übersteigt.
Die Bestimmung über den darüber etwa hinausgehenden Betrag bleibt dem
Staatshaushalts. Etat für 1. April 1886/87 vorbehalten.
Von den gedachten 37 394 634,77 Mark sind bestimmt:
1) nach S. 4 Nr. 1 des Eisenbahngarantiegesehes vom 27. März 1882 (Gesetz-
Samml. S. 214) zur planmäßigen Amortisation der vom Staate für Eisen.
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