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Ministerial-Erklärung.
D. Königlich Preußische und die Königlich Sächsische Regierung sind überein-
gekommen, die Auepfarrung des im Kreise Zeitz, Regierungsbezirk Merseburg,
belegenen Gutsbezirks Könderitz aus der Königlich Sächsischen Parochie Auligk
und die Einpfarrung des gedachten Gutsbezirks in die im gleichen Kreise und
Regierungsbezirk belegene Königlich Preußische Parochie Ostrau durch einen
am 21. November 1883 abgeschlossenen Rezeß zu regeln, welcher folgendermaßen
anfängt:
„„Zu Ausführung der in Anregung gebrachten Auspfarrung des im
Königreich Preußen gelegenen Gutsbezirks Könderitz aus der Königlich
Sächsischen Parochie Auligk ist durch die von den beiderseitigen Hohen
Staatsregierungen hierzu beauftragten Kommissarien u. s. w.“
und mit den Worten schließt:
„„Beiderseitige Kommissarien haben vorstehenden Rezeß in zwei gleich-
lautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben.
Leipzig, am 21. November 1883.
Ernst Ferdinand Pogge, Regierungsrath.
Kurt Damm Paul v. Seydewictz, Geheimer Regierungsrath.“
Zur Urkunde dessen ist die gegenwärtige Ministerial-Erklärung ausgefertigt
worden, um gegen eine entsprechende Erklärung des Königlich Sichsischen
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt zu werden.
Verlin, den 2. August 1884.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
Graf v. Dönhoff.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung des
Königlich Sächsischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 6. d. M.
ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 14. August 1884.
Der Minister der auswärtigen Der Minister der geistlichen 2c.
Angelegenheiten. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Im Auftrage:
Graf v. Dönhoff. Barkhausen.
(Nr. 9019—9020.)