Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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Prioritäts-Obligationen der durch die Gesetze vom 20. Dezember 1879 (Gesetz- 
Samml. S. 635), 28. März 1882 (Gesetz= Samml. S. 21), 17. Mai 1884 
(Gesetz Samml. S. 129) und 23. Februar 1885 (Gesetz- Samml. S. 11) für 
den Staat erworbenen Prir h hmungen, und zwar: 
a) die 4½ prozentigen Prioritätsobligationen der Cöln- 
Mindener Eisenbahngesellschaft VII. Emission im Be- 
trage nn .. ... .. . . .. 50 100 Mark, 
b) die 4½ prozentigen Prioritätsobligationen der Bergisch- 
Märkischen Eisenbahngesellschaft VII. Serie im Be- 
trage ddddonna . . . . . .. 74400 
die 4½ prozentigen Prioritätsobligationen der 
Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft VIII. Serie 
im Betrage von .... .. .. .. . ..... .. .. . . . . .. 55000 
) die 4½ prozentigen Prioritätsobligationen der Berlin- 
Hamburger Eisenbahngesellschaft III. Emission im Be- 
tragevon....·.......................... 1117500- 
d)die47,prozentigenPrioritätsobligationcnderTilsit- 
JnsterbukgerEisenbahngesellschaftimBettagevon..442800s 
e)die472prozentigenPrioritätsobligationenderMünsteri 
EnschederEisenbahngesellschaftimBetragevon.... 82500i 
zusammen 1 822 300 Mark 
sind zu vernichten und 
an deren Stelle, sowie für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag 
im F§. 1 Nr. I, 
desgleichen zur Deckung der für die im §. 1 unter Nr. II und III 
vorgesehenen Bauaueführungen erforderlichen Mittel von zusammen 
höchstens 11 216 000 Mark 
Staatsschuldverschreibungen zu verausgaben. 
S. 3. 
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins- 
fuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuld- 
verschreibungen verausgabt werden sollen (§. 2), bestimmt der Finanzminister. 
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe und 
wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 
(Gesetz-Samml. S. 1197) zur Anwendung. 
KC. 4. 
Jede Verfügung der Staatsregierung über die im §. 1 unter Nr. I, II 
und III bezeichneten Eisenbahnen (beziehungsweise Eisenbahntheile durch Ver- 
Oes. Samml. 1885, (Nr. 9055.)
	        
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