Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

Tage · und Feldbücher. 
Abzulitfernde Arbeiten. 
Festsetzun 
der Liquidationen. 
— 322 — 
S. 45. 
Das Tagebuch, welches von dem Land (Feld)messer zu führen und jeden 
Abend pflichtmäßig zu vervollständigen ist, und die Feldbücher, Nivellementstabellen, 
die trigonometrischen, die Flächen= und Eintheilungs-Berechnungen müssen am 
Schlusse jedes Tages das Geleistete vollständig nachweisen. 
Das Tagebuch ist den einzelnen Diäten-Liquidationen jedesmal beizufügen. 
S. 46. 
Der Land (Feldömesser ist für die Richtigkoit der Angaben im Tage- 
buche, im Feldbuche und in den Berechnungen verantwortlich und hat für den 
Fall absichtlich unrichtiger Angaben die Einleitung des Verfahrens wegen Zurück- 
nahme der Bestallung (F. 4) zu gewärtigen. 
S. 47. 
Nach Vollendung seiner Arbeiten hat der Land (Feld)messer, sofern nicht 
bei Ertheilung des Auftrages andere Bestimmungen oder Vereinbarungen getroffen 
worden sind, folgende Gegenstände gehörig geordnet abzuliefern: 
a) die nach F. 12 aufgenommenen Verhandlungen und Erläuterungen, 
sowie die bei Ausführung des Geschäfts geführten Akten; 
b) die sämmtlichen im H. 13 bezeichneten Vermessungs= und Nivellements- 
Manuale (Feldbücher), desgleichen die Meßtischblätter, überhaupt alle 
Arbeiten, die zur Auftragung gedient haben, ebenso die etwaigen Be- 
rechnungen, trigonometrischen Sätze, sowie die speziellen Flächenberech- 
nungen, dieselben mögen nach Original- oder Zirkel-Maaßen oder mit 
besonderen zur Flächenberechnung geeigneten Instrumenten bewirkt sein; 
I) die Urschrift des Vermessungsregisters in der für die Auseinandersetzungs- 
arbeiten erforderlichen Form, und eine Reinschrift desselben; 
d) einen nach F. 16 vorschriftsmäßig aufgetragenen und deutlich ohne 
Färbung zu großer Flächen gezeichneten Ur= (Brouillon-) Plan; 
e) eine Kopie des Ur-(Brouillon-) Plans, als Reinkarte gezeichnet, ohne 
Eintragung der Stationslinien, jedoch mit Angabe und Eintheilung 
der gemessenen, oder trigonometrisch berechneten, Hauptlinien und 
Dreiecke. 
Sowohl zum Ur- (Brouillon-) Plan, als zur Reinkarte muß Velinpapier 
guter Qualität genommen werden, welches auf feine Leinwand oder Kattun so 
lange Zeit vor dem Gebrauche sorgfältig aufzuziehen ist, daß ein nachtheiliges 
Verziehen nicht mehr stattfinden kann. 
K. 48. 
Entstehen Zweifel über die Richtigkeit der von den Land (Feld)messern für 
die Ausführung von Aufträgen der Staatsbehörden aufgestellten Liquidationen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.