Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1886. (77)

— 131 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 14. — 
  
Inhalt: Gesetz, betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, 
S. 131. — Allerhöchster Erlaß, betreffend den Bau und demnächstigen Betrieb der durch das 
Gesetz vom 19. April 1886 zur Ausführung genehmigten Eisenbahnen, S. 135. — Bekanntmachung 
der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs= Amtsblätter publizirten landesherrlichen 
Erlasse, Urkunden 2c., S. 137. 
  
(Nr. 9122.) Gesetz, betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen 
Westpreußen und Posen. Vom 26. April 1886. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, 
was folgt: 
§S. 1. 
Der Staatsregierung wird ein Fonds von 100 Millionen Mark zur Ver- 
fügung gestellt, um zur Stärkung des Deutschen Elements in den Provinzen 
Westpreußen und Posen gegen polonisirende Bestrebungen durch Ansiedelung 
deutscher Bauern und Arbeiter 
1) Grundstücke käuflich zu erwerben, 
2) soweit erforderlich, diejenigen Kosten zu bestreiten, welche entstehen 
a) aus der erstmaligen Einrichtung, 
b) aus der erstmaligen Regelung der Gemeinde-, Kirchen= und Schul- 
verhältnisse 
neuer Stellen von mittlerem oder kleinem Umfange oder ganzer Land- 
gemeinden, mögen sie auf besonders dazu angekauften (Nr. 1) oder auf 
sonstigen, dem Staate gehörigen Grundstücken errichtet werden. 
Mit der käuflichen Erwerbung von Grundstücken ist nur in dem Umfange 
vorzugehen, daß hinlängliche Mittel zur Bestreitung der nach Nr. 2 erforderlichen 
Kosten übrig bleiben. 
Ges. Samml. 1886. (Nr. 9122.) 24 
Ausgegeben zu Berlin den 5. Mai 1886.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.