Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1886. (77)

— 167 — 
Nachtrag 
zum 
Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom I. April 1886|/87. 
  
  
  
  
  
— 
den Etat 
E für 1. April 
****ii 1886.87 
3 Zugang, 
Mark 
Einnahme. 
B. II. Allgemeine Finanzverwaltung. 
24.8.|Auf Grund besonderen Gesetzes zur Deckung der Aus- 
gaben des Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat 
für das Jahr vom 1. April 188687 3 628 100 
—— — ——— — 
Summe für sich. 
Dauernde Ausgaben. 
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- 
und Medizinal-Angelegenheiten. 
119. Universitäten. 
16 a. Zur Ergänzung des Fonds Titel 16 für Studirende 
deutscher Herkunft zum Zweck späterer Verwendung. 
derselben in den Provinzen Westpreußen und Posen, 
sowie für Studirende aus dem Regierungsbezirk 
Oppeleleleleln . . .. . .. . . . . .. 100 000 
Summe Kapitel 119 für sich. 
Vermerk. Die am Jahresschlusse verbleibenden 
Bestände können zur Verwendung in die folgen- 
den Jahre übertragen werden. 
(Nr. 9137.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.