Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1886. (77)

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(Nr. 9149.) Allerhöchster Erlaß vom 26. Juli 1886, betreffend den Sitz der Ansiedelungs- 
kommission für Westpreußen und Posen. 
Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 20. Juli d. J. bestimme Ich 
gemäß F. 3 der Verordnung vom 21. Juni 1886, betreffend die Kommission 
für Deutsche Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen (Gesetz- 
Samml. S. 159), daß die Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen 
ihren Sitz in der Stadt Posen hat. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Bad Gastein, den 26. Juli 1886. 
Wilhelm. 
Zugleich für den Minister 
der öffentlichen Arbeiten: 
Fürst v. Bismarck. v. Puttkamer. Lucius. v. Goßler. 
An das Staatsministerium. 
  
(Nr. 9150.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Diepholz. Vom 22. Juli 1886. 
A# Grund des §F. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz 
Hannover (Gesetz= Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justiz- 
minister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das 
Grundbuch im F. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Diepholz gehörigen Gemeindebezirk 
Drecke (Dreeke) 
am 15. August 1886 beginnen soll. 
Ems, den 22. Juli 1886. 
Der Justizminister. 
Friedberg. 
  
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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