— 204 —
(Nr. 9149.) Allerhöchster Erlaß vom 26. Juli 1886, betreffend den Sitz der Ansiedelungs-
kommission für Westpreußen und Posen.
Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 20. Juli d. J. bestimme Ich
gemäß F. 3 der Verordnung vom 21. Juni 1886, betreffend die Kommission
für Deutsche Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen (Gesetz-
Samml. S. 159), daß die Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen
ihren Sitz in der Stadt Posen hat.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Bad Gastein, den 26. Juli 1886.
Wilhelm.
Zugleich für den Minister
der öffentlichen Arbeiten:
Fürst v. Bismarck. v. Puttkamer. Lucius. v. Goßler.
An das Staatsministerium.
(Nr. 9150.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Diepholz. Vom 22. Juli 1886.
A# Grund des §F. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz
Hannover (Gesetz= Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justiz-
minister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das
Grundbuch im F. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Diepholz gehörigen Gemeindebezirk
Drecke (Dreeke)
am 15. August 1886 beginnen soll.
Ems, den 22. Juli 1886.
Der Justizminister.
Friedberg.
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.