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Nr. 9231.)
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III. im Regierungsbezirk Cöslin
a) in der Rega und ihren Nebengewässern,
b) in der Persante,
) in der Wipper,
d) in der Grabow und
e) in der Stolpe
mit sämmtlichen Nebengewässern, von ihrer Mündung in die
Ostsee an aufwärts,
tl) in der Lupow und ihren Nebengewässern, von ihrem Einfluß in
den Gardeschen See an aufwärts,
8) in der Leba und ihren Nebengewässern, von ihrem Einfluß in
den Lebasee an aufwärts,
h) in dem Nestbach und
i) in dem Schwarzwasser
ist der Betrieb der Fischerei während der Zeit vom 15. Oktober Morgens
6 Uhr bis 14. Dezember Abends 6 Uhr (Winterschonzeit) nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Regierungspräsidenten zulässig. Diese
Genehmigung darf nur dann ertheilt werden, wenn die Benutzung der
Fortpflanzungsstoffe der gefangenen laichreifen oder der Laichreife nahe-
stehenden Salmoniden (Lachse, Meerforellen, Forellen u. s. w.) zum
Zwecke der künstlichen Fischzucht gesichert ist. Die ertheilte Erlaubniß ist
zu widerrufen, sobald die übernommene Verpflichtung nicht erfüllt wird;
in allen übrigen, vorstehend unter Ziffer 2 nicht bezeichneten Binnen-
fischereigewässern findet während der Zeit vom 10. April Morgens
6 Uhr bis zum 9. Juni Abends 6 Uhr eine verstärkte wöchentliche
Schonzeit (Frühjahrsschonzeit) statt, derart, daß die Fischerei nur an
drei Tagen jeder in die Schonzeit fallenden Woche, von Montag
Morgen 6 Uhr beginnend und Donnerstag Morgen 6 Uhr schließend,
betrieben werden darf.
Nach Herstellung ausreichender Schonreviere kann der Regierungs-
präsident den Betrieb der Fischerei an weiteren zwei Tagen jeder in
die Schonzeit fallenden Woche, im Anschluß an die in vorstehendem
Absatz freigegebenen Tage, gestatten
im Gebiet der Küstenfischerei treten während der Zeit vom 10. April
Morgens 6 Uhr bis zum 9. Juni Abends 6 Uhr (Frühjahrsschonzeit)
vachfolgende Beschränkungen im Fischereibetriebe ein:
A. nachstehende Fischereireviere dürfen überhaupt nicht befischt werden:
a) das Fahrwasser, die „Krams“ beim Saaler Bodden, welches
sich von der Linie zwischen der Fischroeibalte auf dem Eichort