Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 34J. —⅛ 
Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen und Sachsen= Meiningen wegen Anlage einer Eisenbahn von 
Themar nach Schleusingen durch die Werra Eisenbahngesellschaft, S. 1#31. — Staatsvertrag 
zwischen Preußen und Württemberg wegen Herstellung einer Eisenbahn von Tuttlingen nach Sigma- 
ringen (Inzigkofen), S. 156. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch 
die Regierungs-Amtblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 402. 
  
  
(Nr. 9242.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Sachsen-Meiningen wegen Aulage einer 
Eisenbahn von Themar nach Schleusingen durch die Werra-Eisenbahn- 
gesellschaft. Vom 3. Mai 1887. 
Sge Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen und Seine Hoheit 
der Herzog zu Sachsen-Meiningen, von dem Wursche geleitet, die Eisenbahn- 
verbindungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten zu vermehren, haben behufs 
einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Ihren Geheimen Ober-Regierungsrath Eberhard D'Avis, 
Seine Hoheit der Herzog zu Sachsen-Meiningen: 
Ihren Geheimen Staatsrath Dr. jur. Friedrich Heim, 
welche unter Vorbehalt der Ratifikation folgenden Vertrag abgeschlossen haben: 
Artikel I. 
Die Königlich Preußische und die Herzoglich Sachsen-Meiningensche Re- 
gierung sind übereingekommen, eine Eisenbahn von Themar nach Schleusingen 
zuzulassen und zu fördern. Beide Regierungen werden unter den bei ihnen üblichen 
Bedingungen die Konzession zum Bau und Betriebe der Bahn für die in ihrem 
Gebiete belegene Strecke an die Werra-Eisenbahngesellschaft ertheilen. 
Artikel II. 
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für Deutsche 
Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Central= 
Ges. Samml. 1887. (Nr. 9212., 73 
Ausgegeben zu Berlin den 15. September 1887.
	        
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