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in ½ Mezen, in Baiern Maßl genannt;
r#rf Mezen, — halbes Maßl
* yz Mezen, — Dereissiger
Das sechs Mezenmaß heißt in
Baiern Schäffel, und hält 208 Maß,
oder 8 Kubikfuße und 04 Dezimal= Kubikzolle.
5) Für das Gewicht ist das bisher übliche
Münchner; oder baierische Pfund
die Einheit.
Ein Pfund hält 32 Loth.
Ein solches Pfund kommt 560 grammes
bes französischen Gewichtes gleich.
Ein Centner hält rloo Pfund.
6) Da das Medizinal-Gewicht
der Stad: Nürnberg ohnehin schon in
den meisten Apotheken Unsers Königreiches
angenommen ist, so wird das Nürnberger'
Medizinal-Gewicht als das allein
geltende in allen Apotheken Unsers Ksénigreiches
hiemit erklärt.
7) Was den Müngfuß betrift, bleibt
es bis auf weitere Verordnung bei dem der
maligen allgemein bekannten Conventionsfuße.
8) Vom r. Jänner 1810 an sollen in
Unserm Königreiche nur obige Maße und
Gewichte geltend, — alle andere aber alsdann
ein für allemal abgewürdigt seyn.
0) Unsere Rentämter und Finanz-Direktionen
sind angewiesen, die Uns schuldigen
Natural-Prästationen der Unterthanen
aber schon vom 1. Oktober l. J. an nach
obigen Maßen und Gewichten sich entrichten
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zu lassen, und nach denselben Uns zu verrechnen.
lo) Damic Niemand mit Unwissenheie
sich entschuldigen könne, so werden Wir
nicht allein Unsere sämtliche General-Kreis-Komnnissariate,
sondern auch Unsere sämtliche
Landgerichte, Rentämter, Städte und
Mähckte mit Muttermaßen und Gewichten,
welche nicht zum Gebrauche, sendern nur
zum Abeichen anderer bestimmt seyn sollen,
und die unverzüglich unter der Aufsicht einer
eigenen Kommission verfertiget werden,
versehen lassen.
1I1) Weil vom 1. Obktober l. J. an
nur obige Maße und Gewichte Sctatt haben,
und diese nicht nur im Handel und Wandel,
sondern auch bei allen auf Maß und
Gewicht sich beziehenden Natural-Prstationen
gebraucht werden sollen, so fodert das
wechselseitige Interesse, daß weder der gebende,
noch der rezipirende Theil dadurch gefährdet
werde; denn bei geänderten Grundmaßen
muß doch immer die Sache selbst
unverändert bleiben. Deswegen müssen die
Lokalmaße mit den Normalmaßen auf nachfolgende
gleichförmige Weise verglichen werden:
a) Jedes Landgericht empfängt von Unserer
Kommission, der Wir die Aufsichtüber
die Verfertigung gleicher Maße
und Gewichte bertragen haben, und
wozu Wir die Individuen Unserer Münz-Kommission
benennen, genaue, in
München adjustirte Maße rc. — die
Getreidmaße von Holz, mit Eisen beschlagen.
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