Metadata : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Koͤniglich-Baierisches

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Regierungsblatt.

 

XV..  Stück.  München,  Mittwoch  den  1.  Maͤrz  1809.

Allgemeine  Verordsung.  s-(Dle

  allgemeineKonkukrenz  zu  den  Friegstasten  bektresffend.)


Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Ur  die  aus  den  Durchzügen  und  Kantonirungen
  fremder  Truppen  in  einzelnen  Kreisen
  und  Distrikten  des  Reiches  Unsern  Unterthanen
  zugebenden,  unvermeidlichen  lasten

weniger  drückend  zu  machen,  bietet  sich  in

einer  allgemeinen  und,  so  viel  möglich,
gleichbeirlichen  Vertheilung  derselben  das
zweckmässigste  Mittel  dar.

Wir  finden  Uns  daber  nach  Vernehmung
Unsers  geheimen  Raths,  bewogen,  eine  allgemeine
  Konkurrenz  zur  Ausgleichung  der

Kriegslasten  in  der  Art  anzuordnen,  daß

a)  in  jedem  Kreise  die,  einzelnen  Distrikten
oder  Gemeinden  desselben  durch  Einquartirungen,
  Kriegsfrohnen  oder  Natural=Hiieferungen
  zugefallenen  tasten  und  Beschädigungen
  quartalweise  auf  den  Umfang
des  ganzen  Kreises  repartirt,  und  durch
Geldbeiträge  peräquirt,
daun,

b)  nach  den  von  den  General-Kreis-Kommissariaten
  darüber  einzusendenden  Haupt-Konspekten

  die  Summe  aller  dieser  einzel:
nen  Kreiskonkurrenzen  alljährlich  auf  die
ganze  Ausdehnung  des  Königreiches  ausgeschlagen,
  und  nach  dem  Steuerfusse
gleichheitlich  vertheilt  werden  solle.

Die  Grundsäze,  nach  welchen  die  Vergütung
  der  verschiedenen  teistungen  zu  berechnen
  kommt,  so  wie  die  Vorschriften  für
das  hlebei  überall  gleichförmig  zu  beobachtende
  Verfabren,  sind  in  dem  anliegenden

Regulatiov  umständlich  enthalten.

Da  Wir  durch  gegenwärtige  Anordnung
das  Beste  des  Ganzen  bezwecken,  und  den
ungleichen,  oft  ganz  unverbältnißmässigen
Belästigungen  Unserer  Unterthanen,  so  viel
an  Uns  liect,  abhelsen  wollen,  se  versprechen
  Wir  Uns,  daß  nicht  nur  die  durch
ibre  topograpbische  tage  dem  Drucke  der
Kriegslasten  gewöhnlich  mehr  ausgesezten
Distrikte  diese  landesväterliche  Verfügung
mie  gebührendem  Danke  erkennen,  sondern
auch  die  Bewohner  der  davon  mehr  entfernten
  Gegenden  nach  dem  vorgeschriebenen  billigen
  Maßstabe  gerne  zu  einiger  Erleichterung
  ibrer  gedrängten  Mitbürger  und  zur
Erbaltung  des  National=  Wohlstandes  einen
verhältnißmössigen  Beitrag  leisten  werden.

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