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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XV.. Stück. München, Mittwoch den 1. Maͤrz 1809.
Allgemeine Verordsung. s-(Dle
allgemeineKonkukrenz zu den Friegstasten bektresffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Ur die aus den Durchzügen und Kantonirungen
fremder Truppen in einzelnen Kreisen
und Distrikten des Reiches Unsern Unterthanen
zugebenden, unvermeidlichen lasten
weniger drückend zu machen, bietet sich in
einer allgemeinen und, so viel möglich,
gleichbeirlichen Vertheilung derselben das
zweckmässigste Mittel dar.
Wir finden Uns daber nach Vernehmung
Unsers geheimen Raths, bewogen, eine allgemeine
Konkurrenz zur Ausgleichung der
Kriegslasten in der Art anzuordnen, daß
a) in jedem Kreise die, einzelnen Distrikten
oder Gemeinden desselben durch Einquartirungen,
Kriegsfrohnen oder Natural=Hiieferungen
zugefallenen tasten und Beschädigungen
quartalweise auf den Umfang
des ganzen Kreises repartirt, und durch
Geldbeiträge peräquirt,
daun,
b) nach den von den General-Kreis-Kommissariaten
darüber einzusendenden Haupt-Konspekten
die Summe aller dieser einzel:
nen Kreiskonkurrenzen alljährlich auf die
ganze Ausdehnung des Königreiches ausgeschlagen,
und nach dem Steuerfusse
gleichheitlich vertheilt werden solle.
Die Grundsäze, nach welchen die Vergütung
der verschiedenen teistungen zu berechnen
kommt, so wie die Vorschriften für
das hlebei überall gleichförmig zu beobachtende
Verfabren, sind in dem anliegenden
Regulatiov umständlich enthalten.
Da Wir durch gegenwärtige Anordnung
das Beste des Ganzen bezwecken, und den
ungleichen, oft ganz unverbältnißmässigen
Belästigungen Unserer Unterthanen, so viel
an Uns liect, abhelsen wollen, se versprechen
Wir Uns, daß nicht nur die durch
ibre topograpbische tage dem Drucke der
Kriegslasten gewöhnlich mehr ausgesezten
Distrikte diese landesväterliche Verfügung
mie gebührendem Danke erkennen, sondern
auch die Bewohner der davon mehr entfernten
Gegenden nach dem vorgeschriebenen billigen
Maßstabe gerne zu einiger Erleichterung
ibrer gedrängten Mitbürger und zur
Erbaltung des National= Wohlstandes einen
verhältnißmössigen Beitrag leisten werden.
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