Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1889. (80)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 10. 
  
(Nr. 9330.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Kirchengemeinde Ordnung für die evangelisch- 
lutherischen Kirchengemeinden Bornheim, Oberrad, Niederrad, Bonames, 
Niederursel und Hausen. Vom 11. März 1889. 
Auf Ihren Bericht vom 9. März 1889 habe Ich der als Anlage beifolgenden 
Kirchengemeinde-Ordnung für die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden Born- 
heim, Oberrad, Niederrad, Bonames, Niederursel und Hausen kraft der Mir 
als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments zustehenden Befugnisse Meine 
Sanktion ertheilt und verkünde dieselbe als kirchliche Ordnung. Mit der Aus- 
führung der Kirchengemeinde-Ordnung ist, soweit dieselbe nicht zu ihrer Regelung 
vorab noch einer Mitwirkung der Landesgesetzgebung bedarf, vorzugehen, und be- 
auftrage Ich Sie, das Weitere zu veranlassen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 11. März 1889. 
Wilhelm. 
v. Goßler. 
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. 
Ces. Samml. 1889. (Nr. 9330.) 17 
Ausgegeben zu Berlin den 20. April 1889.
	        
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