in der Nähe des Hoheitsgrenzsteins Nr. 17 eine so große Wassermenge zugeführt,
daß dadurch die Ufer des Baches in gefahrdrohender Weise ausgerissen sind.
Dieser Umstand hat die Adjazenten, und zwar den Ackerwirth Schöttler zu
Born, den Kolon Gütschlag zu Ruensiek und die Meierei zu Schwalenberg ver-
anlaßt, die Brünne vom Grenzstein Nr. 17 an abwärts bis zu dem Punkte, wo
sie in den Niesebach fällt, gerade zu legen.
Sie haben versäumt, vor Ausführung der Arbeit die Genehmigung der
betreffenden Behörden zur Aenderung der Hoheitsgrenze einzuholen, nunmehr aber
gebeten, das neu hergestellte Brünnebett auch als Hoheitsgrenze festzustellen.
Die zur Vorbereitung für die periodische Grenzrevision im Jahre 1880
stattgehabten technischen Untersuchungen haben ergeben, daß die Geradlegung, wie
sie ausgeführt ist, jedem der beiden Staaten gleich große Flächen nimmt,
wie zulegt.
Hiernach wird die seitherige Hoheitsgrenze zwischen dem am Ufer des Brünne-
bachs stehenden Grenzstein Nr. 17 und dem nordwestlich von demselben belegenen
Punkte, wo die Brünne in den Niesebach fällt, und durch die unregelmäßigen
Windungen des Brünnebachs bezeichnet war, aufgegeben und durch das jetzige
geradgelegte Brünnebett ersetzt. Die Mitte des Wasserlaufs bezeichnet die Grenze.
Nach dieser Vereinbarung fallen künftig
a) unter Preußische Hoheit vom bisher Lippischen Gebiete drei auf der an-
liegenden Karte des Katasterkontroleurs Visarius vom 3./4. Novem-
ber 1881 mit den Nummern 1, 2 und 5 bezeichnete Abschnitte, welche
groß sind:
Nr. 1. .... .. .. .. . . . .. — Ar 50 Quadratmeter,
2 . . ... 5 50 "
- 5 . . . .. 5.é 85 -
zusammen. . .. 11 Ar 85 Quadratmeter;
b) unter Lippische Hoheit vom biher Preußischen Gebiete vier auf der
erwähnten Karte mit den Nummern 3, 4, 6 und 7 bezeichnete Ab-
schnitte, welche groß sind:
Nr. 3 . .. . . . . .. . . . . ... 4 Ar 75 Quadratmeter,
4„3 1 25 "•
6 . . . . . .. 4 60 "
7„ 11—
zusammen .. 11 Ar 85 Quadratmeter.
S. 2.
a. Bei Gelegenheit des Ausbaues der Hannover-Altenbekener Eisenbahn
ist da, wo die Preußisch-Lippische Hoheitsgrenze wischen d dem Gebiete der Stadt
Ges. Samml. 1889. (Nr. 9316.)