Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

143 
  
Kapitel 
Titel 
Ausgabe. 
Gegen die Etatsvorlage für 1. April 1890/91 
  
Darunter 
künftig 
wegfallend 
Mark 
Zugang Abgang. 
Mark Mark 
  
37. 
63. 
  
Cr. 9395.) 
V# 
Si- 
Noch: Vauernde Ausgaben. 
  
B. I. Dotationen. 
Oeffentliche Schuld. 
Zur außerordentlichen Tilgung von 
Staatsschulden beziehungsweise zur 
Verrechnung auf bewilligte Anleihen. 
Nach Maßgabe des F. 4 Absatz 3 Nr. 2 
des Gesetzes vom 27. März 1882 
(Gesetz Samml. S. 215), betreffend die 
Verwendung der Jahresüberschüsse der 
Eisenbahnverwaltung 999. 
Summe Kapitel 37 und B.l für sich. 
C. III. Finanzministerium. 
Allgemeine Fonde. 
Diensteink 8 besserungen für 
nhe Beamte nach Maßgabe der 
Anlagen 1 und . . .. .. . ... 
iensteink g besserungen für 
Zu 
diätarisch beschäftigte Bureau-, Kassen- 
und Unterbeamte, sowie für im Lohn- 
verhältniß stehende Bedienstete 
Zu Stellenzulagen 
Vermerk zu Titel 6 und 7. 
Bewilligungen aus diesen Fonds sind nur 
für das Etatsjahr 1890/91 zulässig. 
Summe Kapitel 63 und C. III. 
  
18 000 000 
  
12 505 000 – 
1 325 000 
1 170 000 
  
15 000 000 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.