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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 8S. —
(Nr. 9371.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Februar 1890, betreffend die Abtrennung der Ver-
waltung der Angelegenheiten des Staats-Berg., Hütten- und Salinenwesens,
einschließlich der polizeilichen Aufsicht über den Bergbau, von dem Ministerium
der öffentlichen Arbeiten und die Uebertragung dieser Verwaltung auf das
Ministerium für Handel und Gewerbe.
N% dem Berichte des Staatsministeriums vom 15. Februar d. J. will Ich
genehmigen, daß die Verwaltung der Angelegenheiten des Staats-Berg-, Hütten-
und Salinenwesens, einschließlich der polizeilichen Aufsicht über den Bergbau, von
dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten abgetrennt und auf das Ministerium
für Handel und Gewerbe übertragen werde. Mit der Ausführung dieses, seiner-
zeit durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichenden Erlasses sind der Minister
der öffentlichen Arbeiten, der Finanzminister und der Minister für Handel und
Gewerbe beauftragt.
Berlin, den 17. Februar 1890.
Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. v. Boetticher. v. Maybach. Frhr. Lucius v. Ballhausen.
v. Goßler. v. Scholz. Gr. v. Bismarck. Herrfurth. v. Schelling.
v. Verdy. Frhr. v. Berlepsch.
An das Staatsministerium.
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Ges. Samml. 1890. (Nr. 9371.) 10
Ausgegeben zu Berlin den 29. März 1890.