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schen der Braunschweigischen und Lüͤneburgischen Linie in
einiger Gemeinschaft blieb, so hatte doch seit dieser Zeit die
Ritterschaft zwischen Deister und Leine ein eigenes Interesse,
das sie weder zur Hülfe gegen die übrige Lüneburgische
Mannschaft geneigt machte, noch in jedem vorkommenden
Falle Hülfe erwarten ließ. Oas Angedenken der chedem
geschlossenen, und ehedem vielleicht auch kurze Zeit
wirksamen Vereinigung erhielt sich zwar als ein Angedenken,
das unter drängenden äußeren Umständen bei einem
oder dem andern Theil oft zu erwachen schien, und noch
besonders von den Städten mit einer Werthschätzung erhalten
wurde, welche sich selbst auch jenseits der Zeiten- des
ewigen allgemeinen Landfriedens erstreckte. Sichtbar wars
auch vorzüglich ihr Vortheil, so lang mbglich eine Verbindung
zu erhalten, die selbst in ihrer schwächsten Fortdauer
unter allen Sränden wenigstens ihnen noch immer einige
Sicherheit gewähren konute, denn Geldhülfen wurden bei
ihnen vorzüglich zuerst gesucht, weil man von ihnen in
einer Schnelle und in einer Masse erheben konnte, was von
den Maiern des Adels und von den Maiern der Klöster
nur langsam und allmählig gesammelt wurde. Aber jedes
auch noch so schwache thätige Angedenken wurde feierlich
vertilgt und selbst auch die Stadt Hannover entsagte allen
Verhältnissen), welche aus dicser Verbindung entsprangen,
schen Hauses völlig überlassen. S. diesen Vertrag bei Lünig
Deutsches Reichsarchiv Tom. V. Anhang S. 34.
*) Es geschah feierlich erst vollends 1510. S. die Urk. vom
17. Sept. 1510 in Grupens hist. Nachr. von Hannover. S. 14.
vergl. besonders Scheids Vorr. des Cod. dipl. zu Moser S. 82
und Liebhaber conira S. Michaelisklost. S. 190. Dieser geitpunkt
von 1519 ist auch in der Luneburgischen Geschichte vielfach
merkwürdig.