Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

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Der Koogsvorsteher (Deichvogt) ist als solcher Mitglied der Kirchspiels- 
landgemeindevertretung und Hülfsbeamter des Gemeindevorstehers der Kirchspiels- 
landgemeinde für die in den §#P. 90 und 91 bezeichneten polizeilichen Geschäfte. 
KC. 1211. 
Für die Gemeinde Helgoland, Kreises Süderdithmarschen, bleibt es bis 
auf Weiteres bei der gegenwärtigen Gemeindeverfassung. Der Zeitpunkt des 
Inkrafttretens der Landgemeindeordnung für Helgoland wird durch Königliche 
Verordnung bestimmt. 
Artikel V. 
Der Minister des Innern wird ermächtigt, den Text der Landgemeinde, 
ordnung, wie er sich aus den Artikeln 1 bis IV ergiebt, als Landgemeinde- 
ordnung für die Provinz Schleswig-Holstein durch die Gesetz-Sammlung bekannt 
zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegcl. 
Gegeben an Bord Meiner Bacht „Kaiseradler“, Drontheim, den 4. Juli 1892. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. v. Boetticher. Herrfurth. v. Schelling. 
Frhr. v. Berlepsch. Miquel. v. Kaltenborn. v. Heyden. 
Thielen. Bosse. 
(Nr. 9549.) Bekanntmachung, betreffend die Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig- 
Holstein. Vom 10. Juli 1892. 
A½ Grund des Artikels V des Gesetzes, betreffend die Einführung der Land- 
gemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 
in der Provinz Schleswig-Holstein, vom 4. Juli 1892 (Gesetz-Samml. S. 147) 
wird der Text der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891, wie er sich aus 
den Artikeln I bis IV des Einführungsgesetzes ergiebt, als „Landgemeindeordnung 
für die Provinz Schleswig-Holstein“ nachstehend bekannt gemacht. 
Berlin, den 10. Juli 1892. 
Der Minister des Innern. 
Herrfurth.
	        
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