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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirchberg gehörige Gemeinde Rohr-
bach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirn gehörigen Gemeinden Heinzen-
berg und Oberhausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kreuznach gehörige Gemeinde Guten-
berg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Meisenheim gehörige Gemeinde
öllbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörige Gemeinde Nann-
hausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mülheim am Rhein gehörige Ge-
meinde Liebour,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ratingen gehörige Gemeinde Hösel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wermelskirchen gehörige Kataster-
gemeinde Oberhonnschaft,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Baumholder gehörige Gemeinde
Frohnhausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grumbach gehörige Gemeinde Schmidt.
hachenbach,
für sore Bezirk des Amtsgerichts Saarlouis gehörige Gemeinde Eimers-
orf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sulzbach gehörige Gemeinde Bietscheid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörigen Gemeinden Pallien,
Franzenheim und Liersberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörigen Gemeinden
Bollenbach und Weitersbach, sowie für das in demselben Amtsgerichts-
bezirk belegene Bergwerk Lindenschied,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden
Hütten und Karlshausen
vom 1. Oktober 1892 beginnen soll.
Berlin, den 22. August 1892.
Der Justizminister.
v. Schelling.
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichddruckeret.