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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörige Gemeinde Nachts-
heim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Meisenheim gehörige Gemeinde
edard,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörige Katastergemeinde Nippes,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mülheim am Rhein gehörige Ge-
meinde Ober-Zündorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Gerresheim gehörige Gemeinde
Erkrath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ratingen gehörige Katastergemeinde
Metzkausen,
für die im Bezirk des Amtsgerichts Lebach belegenen Bergwerke Peters-
wald, Primsweiler, Horst, Aussen I. Theil und Aussen II. Theil, sowie
für die im Bezirk der Amtsgerichte Lebach und Tholey belegenen Berg-
werke Lebach und Limbach, für welche Bergwerke die Grundbuch-
anlegung von dem Amtsgericht Lebach bewirkt wird,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Völklingen gehörigen Katastergemeinden
Koeln (auch Koelln) und Nieder-Salbach, "6
für die zum Bezirk des Amtsgerichts St. Wendel gehörige Gemeinde
Nieder-Linxweiler, "
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bitburg gehörige Gemeinde St. Thomas,
für das im Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg belegene Bergwerk Ver-
größerungsfeld von Löwengrube,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Michelbach
am 1. November 1892 beginnen soll.
Berlin, den 26. September 1892.
Der Justizminister.
v. Schelling.
(Nr. 9576.)