Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

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Ergänzungen und Geleisveränderungen 
auf den Bahnhöfen der Strecke Harburg- 
Buchhoessssss . . . . . .. 107,10 Mark, 
von 8000 000 Mark zur Beschaffung von 
Betriebsmitteln für die bereits bestehen- 
den Staatsbahnen und die im §. 1 unter 
Nr. II des Gesetzes bezeichneten, in das 
Eigenthum des Preußischen Staates 
übergegangenen Bahnen Gotha-Ohrdruf 
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und Fröttstädt-Friedrichropdd 16 427/8 
Summe k. . . . 16 534/68 Mark. 
Dazu: * 68373,32 
d.. 897,16 
C. 681 5504 
b. 16289,, 
A. 430 303,71 
Summe A. . . . 12139489,32 Mark. 
B. Zum Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat 
und für die Baubedürfnisse dieser Eisenbahnunterneh- 
mungen: 
Von den durch das Gesetz vom 20. Dezember 1879 (Gesetz-Samml. 
S. 635) bewilligten Krediten, und zwar: 
1) von 1170 000 Mark zur Deckung der den Aktionären der Köln- 
Mindener Eisenbahngesellschaft bei der Abstempelung ihrer Aktien 
zu gewährenden Zuzahlg 10 2,00 Mark, 
2) von 55 258 800 Mark zur Deckung der erfor- « 
derlichen Mittel für die Bauausführung der- 
jenigen Bahnstrecken, für welche dem Berlin- 
Stettiner, dem Magdeburg-Halberstädter, dem 
Hannover-Altenbekener und dem Köln-Min- 
dener Eisenbahnunternehmen die Konzession 
zum Bau und Betriebe verliehen iift 2 500 000% 
Summe B. 2 500 10 20 Mark. 
C. Zur Beseitigung von Nothständen 2c.: 
1) Von dem durch das Gesetz vom 23. Februar 1881 (Gesetz-Samml. 
S. 25) bewilligten Kredit von 16 000 000 Mark zur Hebung der 
Geseh · Samml. 1892. (Nr. 8517.) 12
	        
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