Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1893. (84)

— 105 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— Nr. 19. — 
  
Inhalt: Gesetz, betreffend die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staateelsenbahnnetzes, 
S. los. — Allerhöchster Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesehe vom 3. Juli 1893 
vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien, S. 108. — Staatsvertrag zwischen Preußen und Sachsen- 
Weimar wegen Herstellung einer Eisenbahn von Jüdewein nach Oppurg durch die Saaleisenbahn- 
gesellschaft, S. 110. — Verfügung bes Justizministers, betreffend die Anlegung bes Grunbbuchs 
für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Geestemünde, S. 114. 
  
Nr. 9622.) Gesetz, betreffend die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung 
des Staatseisenbahnnetzes. Vom 3. Juli 1893. 
Wir Wilhelm b von Gottes Gnaden König von Preußen ec. 
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, 
was folgt: 
S. 1. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt: 
I. zur Herstellung von Eisenbahnen und der durch dieselbe bedingten 
Vermehrung des Fuhrparks der Staatsbahnen und zwar: 
a) zum Bau einer Eisenbahn: « 
1)vonRothfließnachRudczannydieSummevon6710000Mark, 
2)vonBütownachBerentdieSummevon..... 5720 000 
3) von Jauer nach Rohnstock die Summe von . 1200 000 
4) von Rippach-Poserna einerseits nach Magwitz- 
Lindenau andererseits nach Markranstädt die 
Summe nooooooo . . . . . . . . . . .. 2 850 000 
5) von Naumburg a. S. nach Deuben die Summe von 3000 000 
6) von Bünde oder einem in der Nähe belegenen 
Punkte der Linie Löhne—Osnabrück nach Sulingen 
die Summe von. .. . . .. .... . .. . . . . .... 5 560 000 
Seite. 25 040 000 Mark, 
C#eet. Semml. 1893. (Nr. 9622. 24 
Ausgegeben zu Berlin den 7. Juli 1893.
	        
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