Full text : Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

Telegraphische  Anweisung  an  den  deutschen  Gesandten  in  Brüssel.                                                                                                                                  77

früh  8  Uhr,  ersuchen.  Von  der  Aufnahme,  welche  Ihre
Eröffnungen  dort  finden  werden,  und  der  definitiven  Antwort
  der  Königlich  belgischen  Regierung  wollen  Euer  Hochwohlgeboren
  mir  umgehend  telegraphische  Meldung  zugehen

  lassen.                                                              Jagow.

—.

2.  Note  der  deutschen  Regierung  nach  Eröffuung
                            der  Feindseligkeiten.

    Die  Festung  Lüttich  ist  nach  tapferer  Gegenwehr  im
Sturm  genommen  worden.  Die  deutsche  Regierung  bedauert
  es  auf  das  tiefste,  daß  es  infolge  der  Stellungnahme
  der  belgischen  Regierung  gegen  Deutschland  zu  blutigen
  Zusammenstößen  gekommen  ist.  Deutschland  kommt
nicht  als  Feind  nach  Belgien.  Nur  unter  dem  Zwang  der
Verhältnisse  hat  es  angesichts  der  militärischen  Maßnahmen
Frankreichs  den  schweren  Entschluß  fassen  müssen,  in  Belgien
  einzurücken,  und  Lüttich  als  Stützpunkt  für  seine
weiteren  militärischen  Operationen  besetzen  müssen.

    Nachdem  die  belgische  Armee  in  heldenmütigem  Widerstand
  gegen  die  große  Überlegenheit  ihre  Waffenehre  auf
das  glänzendste  gewahrt  hat,  bittet  die  deutsche  Regierung
S.  M.  den  König  und  die  belgische  Regierung,  Belgien
die  weiteren  Schrecken  des  Krieges  zu  ersparen.  Die  deutsche
Regierung  ist  zu  jedem  Abkommen  mit  Belgien  bereit,
das  sich  irgendwie  mit  Rücksicht  auf  ihre  Auseinandersetzung
  mit  Frankreich  vereinigen  läßt.

      Deutschland  versichert  nochmals  feierlichst,  daß  es  nicht
von  der  Absicht  geleitet  gewesen  ist,  sich  belgisches  Gebiet
anzueignen,  und  daß  ihm  diese  Absicht  durchaus  fernliegt.
Deutschland  ist  noch  immer  bereit,  das  belgische  Königreich
unverzüglich  zu  räumen,  sobald  die  Kriegslage  es  ihm
gestattet.