Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1893. (84)

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Uebertrag . . .. 
2) von 3290 000 Mark zum Bau der 
Bahn von Praust über Luckau nach 
Carthauss . . . ... 
3) von 7 030 000 Mark zur Beschaffung 
von Betriebsmitteln in Folge des Baues 
der durch dieses Gesetz genehmigten 
Bahnn .. . . . ... 
4) von 355 000 Mark zur Umgestaltung 
und Erweiterung des Bahnhofs Wildpark 
Summe .. 
e) von den durch das Gesetz vom 4. April 1884 
(Gesetz Samml. S. 105) bewilligten Krediten, 
und zwar: 
1) von 1084000 Mark zum Bau der 
Bahn von Siemonsdorf nach Tiegenhof 
2) von 1115 000 Mark zum Bau der 
Bahn von Merseburg nach Mücheln. 
3) von 950 000 Mark zur Anlage des 
zweiten Gleises und zu den dadurch be- 
dingten Ergänzungen und Gleisverände- 
rungen auf den Bahnhöfen der Strecke 
Saarbrücken-Saargemäünd 
4) von 450 000 Mark zur Herstellung einer 
besseren Verbindung zwischen Bochum 
und Wanne. .. . .. .. .. . . . . . . . . ... 
Summee 
4) von dem durch das Gesetz vom 7. Mai 1885 
(Gesetz-Samml. S. 119) bewilligten Kredit 
von 1 450 000 Mark zur Erbauung des Ge- 
schäftsgebäudes für die Eisenbahndirektion in 
Brombren 
8) von den durch das Gesetz vom 19. April 1886 
(Gesetz-Samml. S. 125) bewilligten Krediten, 
und zwar: 
1) von 640 000 Mark zum Bau der Bahn 
von Schmallenberg nach Fredeburg 
2) von 1520 000 Mark zum Bau der 
Bahn von Krebsöge nach Radevormwald 
Summe g. . .. 
(Tr. 9597. 
4400 000% Mark, 
12 497% 1 
4 06% 
37 491,24 
4860 058% Mark) 
14 04 5/0 Mark 
150 00000% 
873/„ 
44 1658 
216 944,69 Mark, 
1 683 Mark, 
57 913888 Mark, 
25 709% 
2 
283 623/73 Mark,
	        
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