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Uebertrag . . ..
2) von 3290 000 Mark zum Bau der
Bahn von Praust über Luckau nach
Carthauss . . . ...
3) von 7 030 000 Mark zur Beschaffung
von Betriebsmitteln in Folge des Baues
der durch dieses Gesetz genehmigten
Bahnn .. . . . ...
4) von 355 000 Mark zur Umgestaltung
und Erweiterung des Bahnhofs Wildpark
Summe ..
e) von den durch das Gesetz vom 4. April 1884
(Gesetz Samml. S. 105) bewilligten Krediten,
und zwar:
1) von 1084000 Mark zum Bau der
Bahn von Siemonsdorf nach Tiegenhof
2) von 1115 000 Mark zum Bau der
Bahn von Merseburg nach Mücheln.
3) von 950 000 Mark zur Anlage des
zweiten Gleises und zu den dadurch be-
dingten Ergänzungen und Gleisverände-
rungen auf den Bahnhöfen der Strecke
Saarbrücken-Saargemäünd
4) von 450 000 Mark zur Herstellung einer
besseren Verbindung zwischen Bochum
und Wanne. .. . .. .. .. . . . . . . . . ...
Summee
4) von dem durch das Gesetz vom 7. Mai 1885
(Gesetz-Samml. S. 119) bewilligten Kredit
von 1 450 000 Mark zur Erbauung des Ge-
schäftsgebäudes für die Eisenbahndirektion in
Brombren
8) von den durch das Gesetz vom 19. April 1886
(Gesetz-Samml. S. 125) bewilligten Krediten,
und zwar:
1) von 640 000 Mark zum Bau der Bahn
von Schmallenberg nach Fredeburg
2) von 1520 000 Mark zum Bau der
Bahn von Krebsöge nach Radevormwald
Summe g. . ..
(Tr. 9597.
4400 000% Mark,
12 497% 1
4 06%
37 491,24
4860 058% Mark)
14 04 5/0 Mark
150 00000%
873/„
44 1658
216 944,69 Mark,
1 683 Mark,
57 913888 Mark,
25 709%
2
283 623/73 Mark,