Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr  7.  —

Inhalt:  Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  der  zur  Ausführung  des  Fischereigesees  in  den  Provinzen
Schleswig=  Holstein  und  Hannover  erlassenen  Verordnungen  vom  8.  August  1887,  S.  20.  —  Verfügung
  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  des  Bezirks  des
Amtsgerichts  Münden,  S.  30.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  durch
die  Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  30.

 

(Nr.  9655.)  Verordnung,  betreffend  die  Abänderung  der  zur  Ausführung  des  Fischereigesetzes
in  den  Provinzen  Schleswig  Holstein  und  Hannover  erlassenen  Verordnungen
  vom  8.  August  1887  (Gesetz  Samml.  S.  376  ff.  und  385  ff.).
Vom  4.  April  1894.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  ec.

verordnen  auf  Grund  und  zur  Ausführung  des  Fischereigesetzes  vom  30.  Mai  1874
Gesetz-  Samml.  S.  197  ff)  für  die  Provinzen  Schleswig-Holstein  und  Hannover,
nach  Anhörung  der  Provinzial-Landtage,  was  folgt:

Einziger  Artikel.
Der  Schlußsatz  der  Ziffern  2  der  9#.  2  der  Verordnungen  vom  8.  August  1887
(Gesetz-Samml.  S.  376  ff.  und  385  ff.)  erhält  folgende  Fassung:
Der  Minister  für  Landwirthschaft,  Domänen  und  Forsten  ist  ermächtigt,
für  das  ganze  Fischereigebiet  oder  einzelne  Theile  desselben  das  Mindestmaß
  für  den  Aal  bis  auf  25  Centimeter  herabzusetzen,  dagegen  für
Stör  bis  auf  120  Centimeter,  für  Meerforelle  bis  auf  50  Centimeter,
für  Krebs  bis  auf  12  Centimeter  und  für  die  genannten  Mattfische
über  das  bezeichnete  Maß  zu  erhöhen,  sowie  auch  für  die  oben  nicht
genannten  Mlattfischarten  und  die  Dorscharten  Mindestmaße  vorzuschreiben.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Abbazia,  den  4.  April  1894.

(L.  S.)  Wilhelm.
v.  Heyden.

Ceseh-  Samml.  1894.  (Nr.  0055.—9050.)  10

Ausgegeben  zu  Berlin  den  17.  April  1894.