Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

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Bekanntmachung. 
Noch Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357) 
sind bekannt gemacht: 
1) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Februar 1896) durch welchen genehmigt 
worden ist, daß die von der Stadt Posen auf Grund des Allerhöchsten 
Privilegiums vom 24. Januar 1894 noch auszugebenden Anleihescheine 
nicht nur mit 4 oder 3½ Prozent, sondern auch mit 3 Prezent verzinst 
werden dürfen, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Posen 
Nr. 9 S. 59, ausgegeben am 3. März 1896; 
2) der Allerhöchste Erlaß vom 9. März 1896, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an den Kreis Lauenburg für die von ihm zu 
bauende Chaussee von Roslasin nach der Eisenbahnhaltestelle bei Go 
dentow-Lanz und von dort weiter bis zur Neuendorf-Wierschutziner 
Chaussee in der Nähe von Bresin, durch das Amtsblatt der Königl. 
Regierung zu Cöslin Nr. 28 S. 201, ausgegeben am 9. Juli 1896; 
32) der Allerhöchste Erlaß vom 27. Mai 1896, betreffend die Herabsetzung 
des Zinsfußes der von der Stadt Remscheid auf Grund des Allerhöchsten 
Privilegiums vom 6. Oktober 1891 aufgenommenen Anleihe von 4 auf 
3½ Prozent, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf 
Nr. 20 S. 227, ausgegeben am 27. Juni 1896; 
4) der Allerhöchste Erlaß vom 8. Juni 1896, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Uetersen zur Entziehung 
und zur dauernden Beschränkung des zur Vergrößerung ihres an der 
Pinnau bei der hohen Brücke zu Uetersen belegenen Lösch= und Lade, 
platzes in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt 
der Königl. Regierung zu Schleswig Nr. 28 S. 250, ausgegeben am 
4. Juli 1896. 
  
Nebiglrt im Burequ des Staatminislerlums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdmecerei.
	        
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