8) das Allerhöchste Privilegium vom 18. Dezember 1895 wegen Aus-
fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Rendsburg
im Betrage von 2 500 000 Mark, durch das Amtsblatt der Königl.
Regierung zu Schleswig, Jahrgang 1896 Nr. 2 S. 5, ausgegeben am
11. Januar 1896;
9) der Allerhöchste Erlaß vom 23. Dezember 1895, durch welchen genehmigt
worden ist, daß bei der von der freien und Hansestadt Lübeck aus-
zuführenden Herstellung des Elb-Trave-Kanals zur Entziehung und zur
dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden
Grundeigenthums, soweit Preußisches Staatsgebiet in Betracht kommt,
das Enteignungsverfahren nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni
1874 in Anwendung gebracht werde, durch das Amtsblatt der Königl.
Regierung zu Schleswig, Jahrgang 1896 Nr. 2 S. 5, ausgegeben am
11. Januar 1896;
10) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Dezember 1895, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an den Kreis Ostprignitz zur Entziehung und zur
dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von
Pritzwalk nach Putlitz in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin,
Jahrgang 1896 Nr. 3 S. 11, ausgegeben am 17. Januar 1896.
Redigirt im Burean des Staatsministeriuns.
Berlin, gedruckt in der Reichstruckerei.