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Dieselbe kann nach Errichtung einer Kreissynode erst ausgesprochen werden, wenn
die Kreissynode die statutarische Ordnung ihrerseits genehmigt hat.
S. 44.
Das in den bestehenden Gesetzen begründete Recht sowohl der Staats-
behörden als der vorgesetzten Kirchenbehörden, die Gemeinden und ihre Organe
zu einer pflichtmäßigen Thätigkeit anzuhalten, zu diesem Behufe ihnen Weisungen
zu ertheilen und erforderlichen Falls die gesetzlich statthaften Zwangsmittel
anzuwenden, erfährt durch diese Ordnung keine Veränderung.
. 45.
Bezüglich der kirchlichen Aufsicht über die Vermögensverwaltung der
Kirchengemeinden findet das Kirchengesetz vom 18. Juli 1892 (Kirchliches Gesetz-
und Verordnungsblatt von 1893 S. 9) sinngemäß Anwendung.
Die Festsetzung des Zeitpunktes, mit welchem dasselbe in Kraft tritt,
bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.
(Nr. 9889.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Hennef, Euskirchen, Andernach,
Cochem, Sankt Goar, Münstermaifeld, Stromberg, Kreuznach, Zell, Bern-
castel, Hillesheim, Neuerburg, Prüm, Rhaunen, Saarburg, Wadern, Wax-
weiler, Wittlich und Trier. Vom 15. März 1897.
A# Grund des §. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im 8. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hennef gehörigen Gemeinden
Blankenberg und Lauthausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde
Niederberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Andernach gehörige Gemeinde Kruft,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörige Gemeinde Illerich,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Goar gehörige Gemeinde
Manubach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde
Kerben, -
stkk«Sqmu-c.1897.(Nk.9888—9889.) 17