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(Nr. 9926.) Staatsvertrag zwischen Preußen, Bayern und Reuß jüngerer Linie wegen
Herstellung einer Eisenbahn von Blankenstein nach Marxgrün. Vom
30. Januar 1897.
Sre Majestät der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser, im Namen Seiner Majestät des Königs, und
Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß jüngerer Linie, im Namen Seiner Durch-
laucht des regierenden Fürsten, haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die
Herstellung einer Eisenbahn von Blankenstein nach Marxgrün zu Bevollmächtigten
ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Ministerialdirektor, Wirklichen Geheimen Ober-
Regierungsrath Dr. Paul Micke und
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Lehmann,
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser:
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Carl Ritter von Oswald,
Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß jüngerer Linie im Namen
Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten:
Höchstihren Staatsminister Walther Engelhardt,
welche, unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation, nachstehenden
Staatsvertrag abgeschlossen haben.
Artikel I.
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt, einen Anschluß der
Eisenbahnlinie Triptis—Blankenstein an das Bayerische Staatseisenbahnnetz durch
Ausführung einer Eisenbahn von Blankenstein nach Marxgrün für eigene
Rechnung oberuustelln sobald sie die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten
haben wird.
Die Königlich Bayerische und die Fürstlich Reuß-Plauische Regierung
jüngerer Linie gestatten der Königlich Preußischen Regierung den Bau und Betrieb
dieser Bahn innerhalb ihrer Staatsgebiete.
Artikel II.
Die Feststellung der gesammten Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses
Vertrages bildende Eisenbahn soll ebenso wie Prüfung der anzuwendenden Fahr-
zeuge, einschließlich der Dampfwagen, der Königlich Preußischen Regierung zu-
stehen, welche indeß sowohl bezüglich der Führung der Bahn, wie bezüglich der
Anlegung von Stationen in den einzelnen Staatsgebieten etwaige besondere
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