für die zum Bezirke des Amtsgerichts Hillesheim gehörigen Gemeinden
Uexheim-Ahütte und Nieder Ehe,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden
Freilingen und Nusbaum,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Perl gehörige Gemeinde Ober-Leuken,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Prüm gehörige Gemeinde Steffeln,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Rhaunen gehörige Gemeinde Hoxel,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde Wawern,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Waxweiler gehörigen Gemeinden
Ober-Lauch und Habscheid,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Wittlich gehörige Gemeinde Flußbach
am 15. September 1897 beginnen soll.
Berlin, den 9. August 1897.
Der Justizminister.
Schönstedt.
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Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesez-Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 7. April 1897, betreffend den
Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn von Oldenburg i. H.
nach Heiligenhafen durch die Kreis Oldenburger Eisenbahngesellschaft,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Schleswig Nr. 23 S. 229,
ausgegeben am 22. Mai 1897 (die Berichtigung eines beim Abdruck der
Konzessionsurkunde vorgekommenen Druckfehlers ist im Amtsblatt derselben
Regierung Nr. 32 S. 316 erfolgt);
2) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Mai 1897, betreffend die Genehmigung
des 3. Nachtrags zu dem Statut der Landeskultur-Rentenbank für die
Provinz Schlesien vom 22. Juli 1881, durch die Amtsblätter
der Königl. Regierung zu Breslau Nr. 27 S. 319, ausgegeben am
3. Juli 1897,
der Königl. Regierung zu Liegnitz Nr. 27 S. 181, ausgegeben am
3. Juli 1897, ·
der Königl. Regierung zu Oppeln Nr. 26 S. 187, ausgegeben am
25. Juni 1897;