Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

— 341 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußi schen Staaten. 
— dNr. 50. — 
— — — — — —— — — — —— —. 
  
  
Inhalt: Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung über 
die Ausbezirkung der im Königreiche Preußen gelegenen Landgemeinde Zeißholz aus dem Königlich 
Sächsischen Schulverband Oßling, S. 311. — Bekanntmachung der Ministerial- Erklärung vom 
. Oktober 1902 zu dem zwischen der Koöniglich Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung 
abgeschlossenen Staatsvertrag über die Ansbezirkung der im Königreiche Preußen gelegenen Land- 
gemeinde Seißbolz aus dem Königlich Sächüschen Schulverband Oßling vom 26. Juni 1902, S. 312. — 
Verfügung des Justzministers, betrefend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des 
Bezirkes des Amtsgerichts Frankfurt a. M., S. 213. — Bekauntmachung der nach dem Gesetze 
vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, 
Urkunden 2c, S. 313. 
  
(JFr. 104110). Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen 
Regierung über die Ausbezirtung der im Königreiche Preußen gelegenen 
Landgemeinde Jeißbolz aus dem Königlich Sächsischen Schulverband Oßling. 
Vom 26. Juni 1902. 
W. ## Ausschulung der im Königreiche Preußen, Kreis Hoyerswerda, gelegenen 
Landgemeinde Zeißholz aus dem Königlich Sachsischen Schulbezirk Oßling, Amts- 
hauptmannschaft Kamenz, ist von den beiderseitigen Staatsregierungen durch die 
hierzu beauftragten Kommissare und zwar Königlich Preußischerseits von dem 
Landrath in Hoyerswerda, Willy Schwarz, und Königlich Sächsischerseits 
von dem Amtshauptmann in Kamenz, Heinrich Gustav von Erdmannsdorff, 
nachstehender Staatsvertrag vorbehältlich der landesherrlichen Genehmigung ab- 
geschlossen worden. 
1. 
Die im Königreiche Preußen, Kreis Hoyerswerda, gelegene Landgemeinde 
Zeißholz ist mit dem 1. April 1900 behufs Bildung eines eigenen Schulbezirkes 
aus dem bisher gemeinsamen Schulverband Oßling, in der Amtshauptmannschaft 
Kamenz, ausgeschieden. 
Von diesem Zeitpunkt an erlischt für die Gemeinde Zeißholz die Ver- 
pflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zur Deckung der Bedürfnisse des Schul- 
bezirkes Oßling. Es erlöschen aber auch von diesem Zeitpunkt ab alle Ansprüche 
der Gemeinde Zeißholz auf Mitbenutzung des beweglichen und unbeweglichen 
Gesetz= Samml. 1902. (Nr. 10410—10412.) 69 
Ausgegeben zu Berlin den 30. Dezember 1902.
	        
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