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Eigenthums der Schulgemeinde Oßling. Beide Gemeinden verzichten auch gegen—
seitig auf jede Entschädigung aus Anlaß der vollzogenen Ausschulung.
3.
An der Zugehörigkeit der Gemeinde Zeißholz zu dem Kirchspiel Oßling
wird durch diese Abmachung nichts geändert.
Beide Kommissare haben vorstehenden Vertrag in zwei gleichlautenden Aus—
fertigungen eigenhändig unterschrieben.
Hoyerswerda und Kamenz, am 26. Juni 1902.
(L. S.) Willy Schwarz. (I. S.) Heinrich Gustav von Erdmannsdorff.
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(Nr. 10111). Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 7. Oktober 1902 zu dem zwischen
der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung abge-
schlossenen Staatsvertrag über die Ausbezirkung der im Königreiche Preußen
gelegenen Landgemeinde Jeißholz aus dem Königlich Sächsischen Schul.
verband Oßling vom 26. Juni 1902. Vom 22. Dezember 1902.
Ministerial-Erklärung.
Der von dem Landrath in Hoyerswerda, Willy Schwarz, als Königlich Preußi-
schem und dem Amtshauptmann in Kamenz, Heinrich Gustav von Erdmanns-
dorff, als Königlich Sächsischem Kommissar abgeschlossene Staatsvertrag, unter-
zeichnet Hoyerswerda und Kamenz, am 26. Juni 1902, über die Ausbezirkung
der im Königreiche Preußen gelegenen Landgemeinde Zeißholz aus dem Königlich
Sächsischen Schulverband Oßling wird hiermit nach ertheilter landesherrlicher
Genehmigung ratifizirt, und es wird dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert.
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikations-Urkunde unter Bei-
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden.
Berlin, den 7. Oktober 1902.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung.
(I.. S.) Freiherr von Richthofen.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung
des Königlich Sächsischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom
29. November 1902 ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Berlin, den 22. Dezember 1902.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage.
v. Frantius.
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