Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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Gesetz-Sammlung

für  die

Königlichen  Preußi  schen  Staaten.

—  dNr.  50.  —

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Inhalt:  Staatsvertrag  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Königlich  Sächsischen  Regierung  über
die  Ausbezirkung  der  im  Königreiche  Preußen  gelegenen  Landgemeinde  Zeißholz  aus  dem  Königlich
Sächsischen  Schulverband  Oßling,  S.  311.  —  Bekanntmachung  der  Ministerial-  Erklärung  vom
.  Oktober  1902  zu  dem  zwischen  der  Koöniglich  Preußischen  und  der  Königlich  Sächsischen  Regierung
abgeschlossenen  Staatsvertrag  über  die  Ansbezirkung  der  im  Königreiche  Preußen  gelegenen  Landgemeinde
  Seißbolz  aus  dem  Königlich  Sächüschen  Schulverband  Oßling  vom  26.  Juni  1902,  S.  312.  —
Verfügung  des  Justzministers,  betrefend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  des
Bezirkes  des  Amtsgerichts  Frankfurt  a.  M.,  S.  213.  —  Bekauntmachung  der  nach  dem  Gesetze
vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs-Amtsblätter  veröffentlichten  landesherrlichen  Erlasse,
Urkunden  2c,  S.  313.

 

(JFr.  104110).  Staatsvertrag  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Königlich  Sächsischen
Regierung  über  die  Ausbezirtung  der  im  Königreiche  Preußen  gelegenen
Landgemeinde  Jeißbolz  aus  dem  Königlich  Sächsischen  Schulverband  Oßling.
Vom  26.  Juni  1902.

W.  ##  Ausschulung  der  im  Königreiche  Preußen,  Kreis  Hoyerswerda,  gelegenen
Landgemeinde  Zeißholz  aus  dem  Königlich  Sachsischen  Schulbezirk  Oßling,  Amtshauptmannschaft
  Kamenz,  ist  von  den  beiderseitigen  Staatsregierungen  durch  die
hierzu  beauftragten  Kommissare  und  zwar  Königlich  Preußischerseits  von  dem
Landrath  in  Hoyerswerda,  Willy  Schwarz,  und  Königlich  Sächsischerseits
von  dem  Amtshauptmann  in  Kamenz,  Heinrich  Gustav  von  Erdmannsdorff,
nachstehender  Staatsvertrag  vorbehältlich  der  landesherrlichen  Genehmigung  abgeschlossen
  worden.
1.

Die  im  Königreiche  Preußen,  Kreis  Hoyerswerda,  gelegene  Landgemeinde
Zeißholz  ist  mit  dem  1.  April  1900  behufs  Bildung  eines  eigenen  Schulbezirkes
aus  dem  bisher  gemeinsamen  Schulverband  Oßling,  in  der  Amtshauptmannschaft
Kamenz,  ausgeschieden.

Von  diesem  Zeitpunkt  an  erlischt  für  die  Gemeinde  Zeißholz  die  Verpflichtung
  zur  Entrichtung  von  Beiträgen  zur  Deckung  der  Bedürfnisse  des  Schulbezirkes
  Oßling.  Es  erlöschen  aber  auch  von  diesem  Zeitpunkt  ab  alle  Ansprüche

der  Gemeinde  Zeißholz  auf  Mitbenutzung  des  beweglichen  und  unbeweglichen
Gesetz=  Samml.  1902.  (Nr.  10410—10412.)  69

Ausgegeben  zu  Berlin  den  30.  Dezember  1902.