Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

88. 
Die Art der Besteuerung soll in der zukünftigen erweiterten Stadtgemeinde 
mit folgenden Ausnahmen gleich sein: 
a) Solange in der jetzigen Stadt Gelsenkirchen Schulsozietäten bestehen und 
Schulsteuern erhoben werden, sollen diese den Steuerpflichtigen daselbst 
auf die von ihnen zu zahlenden Gemeindesteuern angerechnet werden. 
b) In der jetzigen Gemeinde Uckendorf erhalten die beiden Kirchengemeinden 
Zuschüsse aus der Gemeindekasse, die sich auf 1 Mark für jeden 
evangelischen und katholichen Einwohner belaufen. Diese Zuschüsse 
sollen auch ferner aus der Stadtkasse gezahlt werden. Dafür sind die 
Zuschläge zur Einkommensteuer derjenigen Personen, Gesellschaften usw., 
die nach § 33 des Kommunalabgabengesetzes in der Gemeinde Uckendorf 
steuerpflichtig wären, wenn diese selbständig bliebe, um so viel höher zu 
belasten, daß dadurch die Ausgabe für die Zuschüsse gedeckt wird. 
I) Die in der jetzigen Stadt Gelsenkirchen eingeführte Grundsteuer nach 
dem gemeinsamen Werte ist — vorbehaltlich eines anderweitigen Be- 
schlusses der künftigen Stadtverordnetenversammlung — für den Bezirk 
der Gemeinde Bulmke nicht maßgebend. An ihrer Stelle werden Zu- 
schläge zur staatlich veranlagten Grund= und Gebäudesteuer von solcher 
Höhe erhoben, wie sie in Gelsenkirchen zur Deckung des Solls der 
städtischen Grundsteuer erforderlich sein würden. 
64. 
Dieser Vertrag wird geschlossen in Kenntnis von den gleichzeitig zwischen 
der Stadtgemeinde Gelsenkirchen und den Landgemeinden Bismarck, Hüllen, 
Uckendorf geschlossenen Vereinigungsverträgen. Die Landgemeinde Bulmke tritt 
denselben damit bei. 
10. 
Unter dem Vorsitze des Ersten Bürgermeisters Machens wird aus diesem, 
den Amtmännern von Eberstein und von Wedelstaedt und den Herren: 
1. Direktor Naderhoff, 
2. Justizrat Greve, 
3. Sanitätsrat Dr. Falckenberg 
für Gelsenkirchen, 
4. Direktor Leibold, 
5. Direktor Großbüning, 
(6. Generaldirektor Burgers, 
7. Dr. Wilhelms 
für Amt Bismarck, 
8. Direktor Bingel, 
9. Gemeindevorsteher Beckmann 
für Amt Uckendorf 
eine Kommission gebildet.
	        
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