Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

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1. 
Für den Ausfall an direkten Gemeindesteuern, welchen die Gemeinde Mauritz 
erleidet, verpflichtet sich die Stadt Münster, der Gemeinde Mauritz eine einmalige 
Entschädigung von 15 000 Mark, wörtlich: „Fünfzehntausend Mark“ zu zahlen. 
88. 
Diejenigen, auf Kosten der Gemeinde Mauritz unterstützten und verpflegten 
Personen, welche in dem hier fraglichen Bezirke (6 1) ihren Unterstützungswohnsitz 
erworben haben, werden von dem Ortsarmenverbande der Stadt Münster über- 
nommen. 
89. 
Die Gemeindevertretung Mauritz hat sich einverstanden erklärt, daß die 
Bauernschaften Sandrup und Sprakel von der Gemeinde Uberwasser abgetrennt 
und in ihrer jetzigen Gestaltung der politischen Gemeinde Mauritz angegliedert 
werden und zwar unter den folgenden Bedingungen: 
a) Schulden übernimmt die politische Gemeinde Mauritz nicht, da die ein- 
zigen in der Gemeinde Uberwasser vorhandenen Schuldenlasten im Ge- 
samtbetrage von 19 694 Mark 97 Pf., geschrieben: „Neunzehntausend- 
sechshundertundvierundneunzig Mark 97 Pfennig“ (Stand am 1. April 
1902) für den Bau der neuen Schulen in den Bauernschaften Gievenbeck 
und Uppenberg, welche in das Eigentum der Stadt Münster übergehen, 
aufgenommen sind. 
b) Die vorhandene Schule nebst Schulgrundstücken in Sandrup wird 
Eigentum der politischen Gemeinde Mauritz. 
Tc) Denjenigen Hausvätern in der Bauerschaft Coerde, deren Kinder bisher 
gastweise die Schulen in Kinderhaus besuchten, muß auch ferner ge- 
stattet werden, gegen ein jährliches Schulgeld von 6 (sechs) Mark pro 
Kind, ihre Kinder dort gastweise einzuschulen. 
Dieses Verhältnis des gastweisen Schulbesuchs kann bei dreijähriger Kündi- 
gung gegen eine einmalige, von der Stadt Münster an die Gemeinde Mauritz 
zu zahlende Entschädigung von 3000 Mark, geschrieben: „Dreitausend Mark“ 
abgelöst werden. 
10. 
Die Kosten dieses Vertrags tragen die vertragschließenden Gemeinden je 
zur Hälfte. 
Vorgelesen, genehmigt und von den Beteiligten eigenhändig unterschrieben. 
(. S.) (L. S.) 
Jungeblodt. Franz Bartosch. 
Wilhelm Farwick. Anton Kajüter. 
  
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Gesez · Samml. 1903. (Nr. 10433.) 20 
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