Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

Gesetzsa  mlung

für  das
Firstenthum  Keuß  jüngerer  Linie.
No.  598.

Jnhalt:  Ministerial-Versligung  vom  2.  Jannar  1000,  betressend  die  Uebersichten  der  Fabriken,  in  denen
Arbelterinnen  und  ingendliche  Arbeiter  beschäftigt  werden.

 

Ministerial-Perfügung

vom  2.  Jannar  1900.

Die  Gemeindevorstände  erhalten  hiermit  Auftrag,  der  gemäß  Abschnitt  G  VII
der  durch  Ministerial-Bekanntmachung  vom  21.  März  1892  veröffentlichten  Anweisung
  zur  Ausführung  des  Reichs-Gesetzes,  betreffend  Abänderung  der  Gewerbeordnung
  vom  1.  Juni  1891  (Gesetzsammlung  Bd.  XXI  S.  109),  alljährlich
im  Monat  Dezember  von  ihnen  der  vorgesetzten  Behörde  einzureichenden  Uebersicht
  der  in  ihrem  Gemeindebezirke  vorhandenen  Fabriken  u.  s.  w.,  in  denen
Arbeiterinnen  oder  jugendliche  Arbeiter  beschäftigt  werden,  künftighin  anstatt  des
der  Amveisung  beigegebenen  Formulars  (1  das  nachersichtliche  Formular  zu  Grunde
zu  legen.

Gera,  den  2.  Jannar  1900.

Fürstlich  Reuß-Pl.  Ministerium.
Engelhardt.  c.

Ausgegeben  am  10.  Januar  1900.