Gesetzsa mlung
für das
Firstenthum Keuß jüngerer Linie.
No. 598.
Jnhalt: Ministerial-Versligung vom 2. Jannar 1000, betressend die Uebersichten der Fabriken, in denen
Arbelterinnen und ingendliche Arbeiter beschäftigt werden.
Ministerial-Perfügung
vom 2. Jannar 1900.
Die Gemeindevorstände erhalten hiermit Auftrag, der gemäß Abschnitt G VII
der durch Ministerial-Bekanntmachung vom 21. März 1892 veröffentlichten Anweisung
zur Ausführung des Reichs-Gesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung
vom 1. Juni 1891 (Gesetzsammlung Bd. XXI S. 109), alljährlich
im Monat Dezember von ihnen der vorgesetzten Behörde einzureichenden Uebersicht
der in ihrem Gemeindebezirke vorhandenen Fabriken u. s. w., in denen
Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, künftighin anstatt des
der Amveisung beigegebenen Formulars (1 das nachersichtliche Formular zu Grunde
zu legen.
Gera, den 2. Jannar 1900.
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium.
Engelhardt. c.
Ausgegeben am 10. Januar 1900.