Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

Gesetzsa mlung 
für das 
Firstenthum Keuß jüngerer Linie. 
No. 598. 
Jnhalt: Ministerial-Versligung vom 2. Jannar 1000, betressend die Uebersichten der Fabriken, in denen 
Arbelterinnen und ingendliche Arbeiter beschäftigt werden. 
  
Ministerial-Perfügung 
vom 2. Jannar 1900. 
Die Gemeindevorstände erhalten hiermit Auftrag, der gemäß Abschnitt G VII 
der durch Ministerial-Bekanntmachung vom 21. März 1892 veröffentlichten An- 
weisung zur Ausführung des Reichs-Gesetzes, betreffend Abänderung der Ge- 
werbeordnung vom 1. Juni 1891 (Gesetzsammlung Bd. XXI S. 109), alljährlich 
im Monat Dezember von ihnen der vorgesetzten Behörde einzureichenden Ueber- 
sicht der in ihrem Gemeindebezirke vorhandenen Fabriken u. s. w., in denen 
Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, künftighin anstatt des 
der Amveisung beigegebenen Formulars (1 das nachersichtliche Formular zu Grunde 
zu legen. 
Gera, den 2. Jannar 1900. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Engelhardt. c. 
Ausgegeben am 10. Januar 1900.
	        
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