Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

91
(Die  Aufhebung  der  in  der  ehemaligen  Provinz
Oberpfalz  bisher  üblich  gewesenen  Bastardfälle
  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Auf  den  von  Unserer  Finanz-Direktion
des  Nab-Kreises,  wegen  der  in  der  vormaligen
  Provinz  Oberpfalz  von  ausserehelichen
Schwängerungen  bisher  üblich  gewesenen  Bastardfälle,
  unterm  16.  des  vorigen  Monats
erstatteten  Bericht  beschliessen  Wir,  wie  folgt:

Da  in  Unserm  über  die  Patrimonial=Gerichtsbarkeit
  erlassenen  Edikte,  &.  20.  bestimme
  enthalten  ist,  daß  wegen  ausserehelichen
  Schwingerungen  künftig  weder  von
einem  Patrimonial-Gerichte,  noch  von  einem
königkichen  Gerichte  irgend  eine  Strafe  in
Geld,  oder  an  der  Ehre,  oder  auf  eine  andere
  Weise  erkannt  und  in  Vollzug  gebracht
werden  darf,  so  sind  die  bisher  üblichen
Bastardfälle  für  die  Zukunft  nicht  mehr  zu
erheben.

Diesenigen  Bastardfälle,  welche  aus  voriger
  Zeit  bei  der  Kreiskasse  noch  auf  Zins
liegen,  sind  bis  zu  ihrer  Heimfälligkeit  oder
statthabenden  Zurückzahlung  ferner  normalmässig
  zu  verinteressiren,  und  so  auch  die
Bastard-Kapitalien  selbst,  wenn  sie  nach
Verlauf  der  bisher  gesezlichen  Zeit,  oder  bei
eintretender  Ehelichung  beider  Aeltern  des  noch
lebenden  Bastardes,  umer  den  erfoderlichen
Requisitren,  allmählig  reklamirt  werden,  zurückzuzahlen.


Hieuach  hat  Unsere  Finanz=  Direktion  des

Rab.RKreises,  sämtliche  königliche  Landgerichte

92

und  Rentaͤmter,  auch  Patrimonial-  Gerichte
gehoͤrig  anzuweifen.
Muͤnchen  den  2.  Dezember  1808.
Marx  Joseph.
Freiherr  von  Hompesch.
Auf  kdniglichen  alle  hochsten  Befehl
der  General--Sekretaͤr
G.  Geiger.
Vorstehende  allerhoͤchste  Verordnung  wird
zu  Jedermanns  Kenntniß  gebracht,  und  die
sämrlichen  königlichen  Landgerichte,  Rentäaͤmter
  und  Patrimonialgerichte  im  Nab-Kreise
sowohl,  als  auch  jene,  welche  ehehin  zu
der  Provinz  Oberpfalz  gehört  haben,  und
nun  zu  anderen  Kreisen  getheilt  worden  sind,
werden  hienach  angewiesen.
Amberg  den  19.  Dezember  1808.
Königliche  Finanz-Direktion
des  Nab-Kreises.
Diener,  Direktor.
Forster.

 

(Die  Erledigung  der  Erposftur  zu  Forchach,
Landgerichtés  Reucti,  betreffend.)

Im  Namer  Seiner  Majestär  des  Königs.

Durch  den  Tod  des  Driesters  Joseph.
Putsch  ist  die  Erxposteur  zu  Forchach,
welche  königlichen  Datronats  und  mit  einem
Einkommen  von  ohngefähr  357  fl.  verbanden
ist,  erlediget  worden.

Die  Kompetenten  in  diese  Pfründe  haben
sich  binnen  der  gesezmässigen  Zeit  bei  der  unterzeichneten
  Stelle  zu  melden.

Innsbruck  den  zo.  Dezember  280g.
Königliches  General-Kommissariat
des  Inn-Kreises.

Max  Graf  zu  Lodron.
Strobl.