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Bei Vermögen von mehr als 200 000 Mark bis einschließlich 220 000 Mark
beträgt die Steuer 100 Mark und steigt bei höherem Vermögen für jede angefangenen
20 000 Mark um je 10 Mark.
2. Berücksichtigung besonderer Verhältnisse.
*19.
Personen, deren Vermögen 32 000 Mark nicht übersteigt, werden, wenn
sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind, mit höchstens drei Mark jährlich,
wenn sie zu den ersten vier Stufen derselben veranlagt sind, höchstens mit einem
um zwei Mark unter der von ihnen zu zahlenden Einkommensteuer verbleibenden
Betrage zur Ergänzungssteuer herangezogen.
Steuerpflichtigen, welchen auf Grund des 9 20 des Einkommensteuergesetzes
eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt wird, kann bei der Veranlagung
auch eine Ermäßigung der Ergänzungssteuer um höchstens zwei Stufen gewährt
werden, sofern das steuerpflichtige Vermögen nicht mehr als 52 000 Mark beträgt.
IV. Veranlagung.
1. Ort und Vorbereitung der Beranlagung.
( 20.
Die Veranlagung erfolgt an demjenigen Orte, an welchem der Steuer-
pflichtige gemäß 9 21 des Einkommensteuergesetzes zur Einkommensteuer zu ver-
anlagen ist oder im Falle seiner Einkommensteuerpflicht zu veranlagen sein würde.
Die bezüglich des Veranlagungsorts weiter erforderlichen Anordnungen
erläßt der Finanzminister.
21.
Die Personenstandsaufnahme (5 22 des Einkommensteuergesetzes) bildet
zugleich die Grundlage für die Veranlagung der Ergänzungssteuer.
Jeder Gemeinde-(Guts-) Vorstand hat die im 9 24 des Einkommensteuer-
gesetzes vorgeschriebenen Ermittelungen auch auf alle diejenigen Merkmale zu
erstrecken, welche ein Urteil über den Umfang und Wert des steuerpflichtigen
Vermögens begründen können, und das Ergebnis in eine nach näherer Bestimmung
des Finanzministers einzurichtende Nachweisung einzutragen.
2. Veranlagungsverfahren.
8 22.
Die Veranlagung der Steuerpflichtigen erfolgt gleichzeitig mit der Ver—
anlagung der Einkommensteuer durch die gemäß 99 34, 35, 55 des Einkommen-
steuergesetzes gebildeten Veranlagungskommissionen.
Eine Voreinschätzung durch die Voreinschätzungskommission findet nicht statt.