Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz  Pommern,  Regierungsbezirk  Stettin.
Obligation
des

Anklamer  Kreises
II.  Emission

Litr  M
über
..................  Thaler  Preußisch  Kurant.
Auf  Grund  des  untrer  Alerhöchst  bestätigten  Kreistagsbeschlusses

  vom  25.  April  1867.  wegen  Aufnahme  einer  ferneren  Anleihe  von
34,000  Thalern  zur  Erwerbung  des  Terrains  zum  Vorpommerschen  Eisenbahnbau
  innerhalb  des  Anklamer  Kreises,  bekennt  sich  die  zur  Ausführung  dieses
Beschlusses  von  den  Kreisständen  des  Anklamer  Kreises  eingesetzte  ständische  Kommission
  Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inzaber  gültige,  Seiten
des  Gläubigers  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Schuld  vo.##  ...  Thalern
  in  Preußischem  Kurant,  welche  für  den  Kreis  kontrahirt  worden  und  mit
vier  einhalb  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  34,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1868.  ab  mit  jährlich  Eiim  Prozent,  unter  Zuwachs  der  Zinsen  von  den

etilgten  Schuldverschreibungen,  innerhalb  eines  Zeitraums  von  39  Jahren,  nach
gaßgabe  des  genehmigten  Tilgungsplanes.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1868.  ab  im  Monat
Juni  jeden  Jahres,  und  vom  Jahre  1893.  ab  im  Juni  und  Dezember  jeden
Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den  Tilgungsfonds  durch
größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche  noch  undausenhr  Schuldverschreibungen
  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die  gekündigten  Schuldverschreibungen
  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,  Nummern  und  Be.-träge,
  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen  soll,  öffentlich
bekannt  gemacht.

Die  Bekarntmochung  erfolgt  sechs  Monate  vor  dem  Zahlungstermine  in
dem  Anklamer  Kreisblatt,  dem  Stettiner  Amtsblatt,  der  Berliner  Börsenzeitung,
der  Neuen  Preußischen  Zeitung  und  im  Staatsanzeiger.

(Nr.  7319.)  40“  Bis