Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
N. u. 
(UAusgegeben den 23slen August 1853.) 
  
40. Bekanntmachung Fürstlicher Landesregierung, 
die Liquidirung der Kosten bel Ausstellung von Rückscheinen 
betreffend. 
Doa in den Liquldarlonen der Uncerbehörden über dle von ihnen ausgestellten Räck. 
scheine rücksichtlich der dabel in Rechnung kommenden Nebengebühren seseher erbebliche 
Abweichungen wahrzunehmen gewesen ind, so sindet sch Fisiliche Landesregiecung zu 
Stcherunz giner shrtgen. und gleichmäßigen Anwendung der in der Sporteltoxe bei 
No. 15. I. Abschn. A. enthaltenen einschlagenden Bestimmung bewogen, Cler- 
durch die * zu ertheilen, 
daß in der Regel und soweit nicht wegen Ecmittelung des Heimathsrechts be- 
sondere Verhandlungen ersorderlich werden, neben dem in 7 sgr. 6 pf. beste- 
benden Sportelsatze für den Nicscbe lediglich noch die, 1 /gr. 3 pf. betca- 
gende, Gebühr des Dieners, 1 sgr. sür Ansertigung der Liquidation und 
1 (gr. 3 pf. süc deren Reinschrift in Rechnung zu bringen seien, eine weitere 
Nebensportel dagegen, lusbesondere ein Copialienansot süc Aussertigung der 
Rackscheine, da sür solche gediuckte Formulare vorliegen und eine doppelte 
Aussertigung Cals Concept und Urkunde) durch Eintragung des wesentlichen 
Inbaltes in ein Jenenal suglich vermieden werden kann, nicht Statt Rade. 
Sämmnliche zu Ausstellung von Rückscheinen competente Unterbehinden baben sich 
blernach bei Ansertigung der betcessenden Liquidationen genau zu richten. 
Grelz, den 1. August 1853. 
Fürstl. Neuß. Plauische Landesregicrung vol. 
Otte. 
Ab. Dielel.
	        
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